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Stadt hat Zuständigkeit für die Hortbetreuung per Vereinbarung übernommen Landkreis Cloppenburg - Bezüglich der im Sozialausschuss der Stadt Cloppenburg geführten Diskussion über die Fortführung der Hortbetreuung im Kindergarten St. Andreas weist der Landkreis Cloppenburg darauf hin, dass die Stadt Cloppenburg die Zuständigkeit per Vereinbarung vom Kreis übernommen hat. Die entsprechende Vereinbarung sei im Jahr 2007 von allen 13 Städten und Gemeinden unterschrieben worden, so die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung. Dass die alleinige Zuständigkeit für die Hortbetreuung bei der Stadt Cloppenburg liege, sei offenbar bisher auch von der Stadtverwaltung so gesehen worden, denn der Landkreis sei bei der Einrichtung des Angebotes im Kindergarten St. Andreas zum Sommer 2009 nicht beteiligt worden. Eine finanzielle Beteiligung des Landkreises sei erstmals durch den Antrag der Kirchengemeinde St. Andreas vom 27. April 2010 und danach auch von der Stadt Cloppenburg mit Schreiben vom 11. Mai 2010 gefordert worden. Unter Hinweis auf die bestehende Vereinbarung sei der Antrag jedoch zunächst zuständigkeitshalber an die Stadt weitergeleitet worden. "Aufgrund des Antrages der Kirchengemeinde St. Andreas und der neuerdings von der Stadt Cloppenburg vertretenen Sichtweise wird das Thema Hortbetreuung nun auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Kreistages gesetzt", kündigt Landrat Hans Eveslage an. Gleichzeitig würden auch die Städte und Gemeinden nochmals beteiligt. Außer von der Stadt Cloppenburg sei jedoch von den Städten und Gemeinden bisher kein Bedarf für die Einrichtung von Hortplätzen geäußert worden. Durch die zunehmende Einrichtung von Ganztagsschulen - auch im Grundschulbereich - werde der Betreuungsbedarf am Nachmittag weitgehend abgedeckt. Darüber hinaus werde vielfach eine Betreuung durch Tagespflegepersonen genutzt. Vor diesem Hintergrund und der grundsätzlichen Forderung aller Städte und Gemeinden, möglichst viele Aufgaben von der Kreis- auf die Gemeindeebene zu verlagern, sei deshalb fraglich, ob die Rückübertragung der Zuständigkeit für die Hortbetreuung auf den Landkreis politisch gewollt sei. "Allen Beteiligten muss klar sein, dass alle Aufgaben, die der Landkreis übernimmt, letztlich über die Kreisumlage von den Städten und Gemeinden finanziert werden müssen", so Eveslage abschließend.
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