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Tipp:
Bitte beachten Sie, dass ältere Artikel durchaus heute inhaltlich überholt sein können.

Pressemitteilung vom 28.07.2009

Cloppenburg - Wer eine nicht registrierte Waffe in seinem Besitz hat, kann diese jetzt straffrei bei der Polizei oder der Waffenbehörde abgeben. Auf diese am 25. Juli in Kraft getretene Waffenrechtsänderung weist der Landkreis Cloppenburg hin. Die Amnestieregelung gilt für nicht registrierte Waffen, die nicht anderweitig straf- oder bußgeldbewährt genutzt worden sind.
Sowohl die örtlichen Polizeidienststellen als auch die Waffenbehörden des Landkreises Cloppenburg (Tel. 04471/15-159) und der Stadt Cloppenburg (Tel. 04471/185-109) nehmen illegale Waffen entgegen. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen. Beim Transport der Waffen ist darauf zu achten, dass sie nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit sind. Die Waffen sollten möglichst in einem Futteral transportiert werden.
Für weitere Auskünfte und Hinweise im Zusammenhang mit der Abgabe von Schusswaffen und Munition stehen die Bediensteten der Waffenbehörden unter den oben genannten Rufnummern gerne zur Verfügung.








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