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Gemäß Par. 3 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz vom 06.04.1994 (Nds. GVBl. S. 238) zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13.05.2009 (Nds. GVBl. S. 191) veröffentliche ich folgende Änderungssatzung: 1. Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes "Radde-Wasseracht" in Löningen im Landkreis Cloppenburg Der Verbandsausschuss der Radde-Wasseracht hat in seiner Sitzung am 06.11.2009 folgende Satzung zur Änderung seiner Satzung vom 21. 09.1994 (Amtsblatt der Bezirksregierung Weser-Ems Nr. 42 vom 21.10.1994, Seite 1225) beschlossen:
- Der Par. 1 wird um folgenden Satz 4 ergänzt: "Der Verband ist gemäß Par. 100 Abs. 2 Nr. 1 Niedersächsisches Wassergesetz Mitglied im Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband 99 "Untere Hase".
- In Par. 4 Abs. 3 Satz 4 werden die Worte "dem Staatl. Amt für Wasser und Abfall" durch die Worte "der zuständigen wasserwirtschaftlichen Fachbehörde" und die Worte "beim Landwirtschaftsamt Cloppenburg - Fachbereich Landbau -" durch die Worte "bei der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde" ersetzt.
- Par. 6 Abs. 8 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: "Unrechtmäßig errichtete bauliche Anlagen sind zu entfernen, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird."
- Par. 8 Abs. 2 Satz 2 erhält folgenden Wortlaut: "Die Mitglieder des Verbandsausschusses und des Vorstandes stellen die Schaubeauftragten."
- Par. 12 Abs. 6 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: "Jeder Mindestbeitragszahler hat ein Stimmrecht, das seinem Mindestbeitrag entspricht."
- Par. 13 Abs. 1 wird um folgende Sätze 3 und 4 ergänzt: "Die Vorstandsmitglieder und das stellvertretende Vorstandsmitglied werden ebenfalls eingeladen. Der Verbandsausausschuss kann für die jeweilige Sitzung andere Regelungen beschließen."
- Par. 18 Abs. 2 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: "Scheiden weitere Vorstandsmitglieder aus, wählt der Verbandsausschuss Nachfolger für die verbleibende Amtszeit."
- In Par. 19 Abs. 1 wird der Betrag "10.000,00 DM" durch "5.000,00 EUR" ersetzt.
- In Par. 20 wird der Betrag "10.000,00 DM" durch "5.000,00 EUR" ersetzt.
- In Par. 31 Abs. 2 werden die Worte "und in Sachleistungen (Sachbeiträge)" und der Abs. 3 ersatzlos gestrichen.
- Par. 32 wird wie folgt geändert:
- Die Beitragslast für die Aufbringung der Beiträge für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung verteilt sich auf die Mitglieder im Verhältnis der Flächeninhalte der zum gesamten Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke. Für die Erschwerung der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung hebt der Verband von seinen Mitgliedern Erschwernisbeiträge nach Veranlagungsregeln, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung sind.
- Die Beitragslast für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung verteilt sich auf die Mitglieder im Verhältnis der Flächeninhalte der zum gesamten Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke.
- Der Verband hebt einen Mindestbeitrag in Höhe des Hektarsatzes, höchstens jedoch 25,00 EUR. Der Mindestbeitrag wird gehoben, wenn nach dem sonstigen Beitragsverhältnis auf das Mitglied ein Beitrag unterhalb des sich aus Satz 1 ergebenden Betrags entfiele.
- Soweit sich die Kosten der Gewässerunterhaltung erhöhen, weil ein Grundstück in seinem Bestand besonders gesichert werden muss oder weil eine Anlage im oder am Gewässer sie erschwert, so hat der Eigentümer des Grundstücks oder der Anlage die Mehrkosten zu ersetzen oder abzulösen. Dazu ist auch verpflichtet, wer die Unterhaltung durch Einleiten von zusätzlichem Wasser bzw. Abwasser erschwert oder die unter Par. 6 aufgeführten Beschränkungen nicht beachtet. Die Kostenhöhe wird vom Verband nach tatsächlichen Mehrkosten gemäß Par. 113 Niedersächsisches Wassergesetz festgesetzt. Werden die Mehrkosten durch Erschwernisse gleicher Art verursacht, können stattdessen auch die jährlichen Leistungen entsprechend den durchschnittlichen Mehrkostenn festgesetzt werden. Eine annähernde Ermittlung der Mehrkostenn genügt.
- Für die Verteilung der Aufwendungen aus der Verbesserung des Bodens land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (z.B. Dränung, Tiefumbruch, Aufforstung) und anderer Maßnahmen, die nur Eigentümern innerhalb eines bestimmten Teilgebietes Vorteile verschaffen, können Beitragsabteilungen gebildet werden. Innerhalb der Beitragsabteilungen werden zur Deckung der tatsächlich entstandenen Kosten von den Grundstückseigentümern Beiträge nach dem Verhältnis der Flächeninhalte der zum Teilgebiet gehörenden Grundstücke erhoben."
- Par. 34 Abs. 3 Satz 2 erhält folgenden Wortlaut: "Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Beitrags; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag."
- Par. 35 wird aufgehoben
- Par. 36 wird aufgehoben
- Par. 37 wird wie folgt geändert:
"Für die Rechtbehelfe gelten die allgemeinen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung."
- Par. 39 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
"(1) Die Bekanntmachungen des Verbandes werden in der Münsterländischen Tageszeitung veröffentlicht."
- In Par. 40 Abs. 2 wird am Ende des Satzes 2 der Punkt durch ein Komma ersetzt und wie folgt ergänzt: "wenn nicht ein anderer Zeitpunkt festgelegt ist."
- In Par. 42 Abs. 1 Nr. 2 wird der Betrag "100.000,00 DM" durch "50.000,00 EUR" ersetzt.
- Die bisher gültigen Veranlagungsregeln vom 21.09.1994 werden aufgehoben und durch folgende neue Veranlagungsregeln ersetzt:
Anlage 1 (zu Par. 32 Abs. 1 Satz 2 der Satzung) Veranlagungsregeln des Wasser- und Bodenverbandes Radde-Wasseracht für Erschwernisbeiträge Gemäß Par. 32 Abs. 1 der Verbandssatzung hebt die Radde-Wasseracht folgende Erschwernisbeiträge: 1 Zusätzlicher Beitrag für Versiegelungen a) Für eine versiegelte Fläche, die im Liegenschaftskataster mit einer der folgenden Bezeichnungen und der entsprechenden Kennung eingetragen ist, wird nach Maßgabe der in Spalte 2 enthaltenen Begriffsbestimmung ein zusätzlicher Beitrag zum normalen Flächenbeitrag mit dem angegebenen Mehrfachen des Hektarsatzes erhoben. aa) Leicht versiegelte Flächen: einfacher Hektarsatz | Bezeichnung | Begriffsbestimmung | Kennung | | Sportfläche | Unbebaute Fläche, die dem Sport dient | 21 410 | | Freibad (Schwimmbad, Freibad) | Differenzierte Sportfläche aus 21 410: Freizeit- und Erholungsfläche, die als Schwimmbad, Freibad genutzt wird | 21 416 | | Grünanlage | Unbebaute Fläche, die der Erholung dient | 21 420 | | Campingplatz | Unbebaute Fläche, die als Zelt- oder Wohnwagenplatz genutzt wird | 21 430 | | Gartenland | Fläche, die dem Gartenbau dient, soweit sie für eine Saat-, Pflanz- oder Baumschule genutzt wird | 21 630 | | Übungsgelände | Unbebaute Fläche, die Übungs- oder Erprobungszwecken dient | 21 910 | | Verkehrsübungsplatz | Differenziertes Übungsgelände aus 21 910: Freizeit- und Erholungsfläche, die als Verkehrsübungsplatz genutzt wird | 21 911 | | Dressurplatz (Sportanlage Reiten) | Differenziertes Übungsgelände aus 21 910: Sportanlage zum Reiten | 21 912 | | Militärisches Übungsgelände (Truppenübungsplatz, Standortübungsplatz) | Differenziertes Übungsgelände aus 21 910: Fläche, die als Truppenübungsplatz, Standortübungsplatz dient | 21 913 | | Anderes Übungsgelände (Hundeübungsplatz) | Differenziertes Übungsgelände aus 21 910: Freizeit- und Erholungsfläche, die als Hundeübungsplatz genutzt wird | 21 919 | | Schutzfläche | Unbebaute Fläche, die dem Schutz von Anlagen oder Landschaftsteilen dient | 21 920 | | Damm (Damm, Wall, Deich mit Grünland) | Differenzierte Schutzfläche aus 21 920: Landwirtschaftsfläche mit Grünland, die als Damm, Wall, Deich genutzt wird | 21 925 | | Historische Anlage | Fläche mit historischen Anlagen, die nicht der Gebäude- und Freifläche zugeordnet werden kann | 21 930 | | Friedhof | Unbebaute Fläche, die zur Bestattung dient oder nach allgemeiner Auffassung als Friedhof zu beurteilen ist | 21 940 |
ab) Mitteldicht versiegelte Flächen: zweieinhalbfacher Hektarsatz | Bezeichnung | Begriffsbestimmung | Kennung | | Betriebsfläche Abbauland | Unbebaute Fläche, die durch Abbau der Bodensubstanz genutzt wird | 21 310 | | Anderes Abbauland (ungenutzt) | Differenzierte Betriebsfläche Abbauland ungenutzt aus 21 360: Tagebau, Grube, Steinbruch, der außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist | 21 319 | | BetriebsflächeHalde | Unbebaute Fläche, auf der aufgeschüttetes Material dauernd gelagert wird | 21 320 | | Andere Aufschüttung (ungenutzt) | Differenzierte Betriebsfläche Halde ungenutzt aus 21 360: Halde, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist | 21 329 | | BetriebsflächeLagerplatz | Unbebaute Fläche, auf der Güter vorübergehend gelagert werden | 21 330 | | Anderer Lagerplatz (ungenutzt) | Differenzierte Betriebsfläche Lagerplatz ungenutzt aus 21 360: Lagerplatz, der außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist | 21 339 | | Betriebsfläche Versorgungsanlage | Unbebaute Fläche, die der Versorgung dient | 21 340 | | Andere Versorgungsanlage (Betriebsfläche ungenutzt) | Differenzierte Betriebsfläche Versorgungsanlage ungenutzt aus 21 360: Industrie- und Gewerbefläche, die der Versorgung dient und außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist | 21 349 | | BetriebsflächeEntsorgungsanlage | Unbebaute Fläche, die der Entsorgung dient | 21 350 | | Andere Entsorgungsanlage (Betriebsfläche ungenutzt) | Differenzierte Betriebsfläche Entsorgungsanlage ungenutzt aus 21 360: Industrie- und Gewerbefläche, die der Entsorgung dient und außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist | 21 359 | | Betriebsfläche ungenutzt | Unbebaute Fläche, die nicht mehr bewirtschaftet wird | 21 360 | | Straße | Unbebaute Fläche, die nach allgemeiner Auffassung als Straße zu bezeichnen ist | 21 510 | | Straße | Entspricht Schlüssel 510, jedoch mit angrenzender Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist | 21 51A | | Weg | Unbebaute Fläche, die nach allgemeiner Auffassung als Weg zu bezeichnen ist | 21 520 | | Fußweg | Differenzierter dominanter Weg aus 21 520: Fußweg ist ein Weg, der auf Grund seines Ausbauzustandes nur von Fußgängern zu begehen ist | 21 522 | | Radweg | Differenzierter dominanter Weg aus 21 520: Radweg ist ein Weg, der als besonders gekennzeichneter und abgegrenzter Teil einer Straße oder mit selbstständiger Linienführung für den Fahrradverkehr bestimmt ist | 21 524 | | Fuß- und Radweg | Differenzierter dominanter Weg aus 21 520: Rad- und Fußweg ist ein Weg, der als besonders gekennzeichneter und abgegrenzter Teil einer Straße oder mit selbstständiger Linienführung ausschließlich für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr bestimmt ist | 21 525 | | Platz | Unbebaute Fläche, die zum Abstellen von Fahrzeugen, Abhalten von Märkten oder für Veranstaltungen vorgesehen ist | 21 530 | | Bahngelände | Unbebaute Fläche, die dem schienengebundenen Verkehr dient | 21 540 | | Bahngelände | Entspricht Schlüssel 21 540, jedoch mit Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist | 21 54A | | Flugplatz | Unbebaute Fläche, die dem Luftverkehr dient | 21 550 | | Flugplatz | Entspricht Schlüssel 21 550, jedoch mit angrenzender Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist | 21 55A | | Schiffsverkehr | Unbebaute Fläche zu Lande, die dem Schiffsverkehr dient | 21 560 | | Verkehrsfläche ungenutzt | Unbebaute Fläche, die dem Verkehr diente und nicht anders genutzt wird | 21 580 | | Verkehrsfläche ungenutzt | Entspricht Schlüssel 21 580, jedoch mit angrenzender Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist | 21 58A | | Verkehrsbegleitfläche | Unbebaute Fläche, die innerhalb der Verkehrsfläche liegt, aber als eigenständige Begleitfläche dient | 21 590 | | Straße (Verkehrsbegleitfläche Straße) | Differenzierte Verkehrsbegleitfläche aus 21 590: Fläche, die innerhalb der Verkehrsfläche liegt, aber als eigenständige Begleitfläche dient | 21 591 | | Bahngelände (Verkehrsbegleitfläche Bahngelände) | Differenzierte Verkehrsbegleitfläche aus 21 590: Fläche, die innerhalb der Verkehrsfläche liegt, aber als eigenständige Begleitfläche dient | 21 592 | | Wasserstraße (Gewässerbegleitfläche) | Differenzierte Verkehrsbegleitfläche aus 21 590: Fläche, die innerhalb der Verkehrsfläche liegt, aber als eigenständige Begleitfläche dient | 21 594 |
ac) Stärker versiegelte Flächen: vierfacher Hektarsatz | Bezeichnung | Begriffsbestimmung | Kennung | | Gebäude und Freifläche Öffentliche Zwecke | Gebäude und Freifläche, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben und der Allgemeinheit dient | 21 110 | | Friedhof (Gebäude und Freifläche) | Differenzierte Gebäude- und Freifläche öffentliche Zwecke aus 21 110: Gebäude- und Freifläche, die zur Bestattung dient oder gedient hat und nach allgemeiner Auffassung als Friedhof zu beurteilen ist | 21 118 | | Andere öffentliche Einrichtung (ungenutzt) | Differenzierte Gebäude- und Freifläche öffentliche Zwecke ungenutzt aus 21 290: Fläche besonderer funktionaler Prägung für öffentliche Zwecke | 21 119 | | Gebäude- und FreiflächeWohnen | Gebäude- und Freifläche, die Wohnzwecken dient | 21 130 | | Andere Wohnanlage (ungenutzt) | Differenzierte Gebäude- und Freifläche Wohnen ungenutzt aus 21 290: Wohnbaufläche ungenutzt | 21 139 | | Gebäude- und FreiflächeHandel und Dienst-leistungen | Gebäude und Freifläche, die Einrichtungen von Handel oder Dienstleistungen dient | 21 140 | | Andere Einrichtung für Handel und Dienstleistung (ungenutzt) | Differenzierte Gebäude- und Freifläche Handel und Dienstleistungen ungenutzt aus 21 290: Fläche für Handel und Dienstleistungen, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist | 21 149 | | Gebäude- und FreiflächeGewerbe und Industrie | Gebäude- und Freifläche, die gewerblichen oder industriellen Zwecken dient | 21 170 | | Andere Einrichtung für Gewerbe und Industrie (ungenutzt) | Differenzierte Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie ungenutzt aus 21 290: Gewerbe und Industriefläche, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist | 21 179 | | Gebäude- und FreiflächeMischnutzung mit Wohnen | Gebäude- und Freifläche, die Wohn- und anderen Nutzungen zugleich dient | 21 210 | | Gebäude- und Freiflächezu Verkehrsanlagen | Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen, die der Abwicklung und Sicherheit des Verkehrs sowie der Unterhaltung der Verkehrsfläche dient | 21 230 | | (Gebäude- und Freifläche zu) Straße | Differenzierte Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen aus 21 230: Fläche für die Straße | 21 231 | | (Gebäude- und Freifläche zu) Schiene | Differenzierte Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen aus 21 230: Fläche für den Bahnverkehr | 21 232 | | (Gebäude- und Freifläche zu) Luftfahrt | Differenzierte Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen aus 21 230: Fläche für den Flugverkehr | 21 233 | | (Gebäude- und Freifläche zu) Schifffahrt | Differenzierte Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen aus 21 230: Fläche für den Schiffsverkehr | 21 234 | | (Gebäude- und Freifläche zu) Parken | Differenzierte Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen aus 21 230: Fläche zum Parken | 21 236 | | Parken, privat(Straße ungenutzt) | Differenzierte Gebäude- und Freifläche andere Verkehrsanlage Straße ungenutzt aus 21 290: Straßenfläche, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist | 21 238 | | Andere Verkehrsanlage (Schiene ungenutzt) | Differenzierte Gebäude- und Freifläche andere Verkehrsanlage, Schiene ungenutzt aus 21 290: Fläche zum Bahnverkehr, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist | 21 239 | | Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlagen | Gebäude- und Freifläche, die der Versorgung dient | 21 250 | | Andere Versorgungsanlage (Gebäude- und Freifläche ungenutzt) | Differenzierte Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlage ungenutzt aus 21 290: Industrie- und Gewerbefläche Versorgung, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist | 21 259 | | Gebäude- und Freifläche zu Entsorgungsanlagen | Gebäude- und Freifläche, die der Beseitigung von Abwasser oder Abfall dient | 21 260 | | Andere Entsorgungsanlage (Gebäude- und Freifläche ungenutzt) | Differenzierte Gebäude- und Freifläche zu Entsorgungsanlage ungenutzt aus 21 290: Industrie- und Gewerbefläche Entsorgung, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist | 21 269 | | Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft | Gebäude- und Freifläche, die der Land- oder Forstwirtschaft dient | 21 270 | | Gewächshaus (Gärtnerei) | Differenzierte Gebäude- und Freifläche, Land- und Forstwirtschaft aus 21 270: Betriebsfläche mit Gebäuden, Gewächshäusern und sonstigen Einrichtungen zur Aufzucht von Blumen und Gemüsepflanzen | 21 274 | | Andere Einrichtung der Land- und Forstwirtschaft (ungenutzt) | Differenzierte Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft ungenutzt aus 21 290: Wohn- und Betriebsfläche für Land- und Forstwirtschaft, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist | 21 279 | | Gebäude- und Freifläche Erholung | Gebäude- und Freifläche, die dem Sport, der Freizeit oder der Erholung dient | 21 280 | | Kur (Gesundheit, Kur) | Differenzierte Gebäude- und Freifläche Erholung aus 21 280: Fläche besonderer funktionaler Prägung, die der Gesundheit oder Kur dienen | 21 284 | | Andere Erholungseinrichtung (ungenutzt) | Differenzierte Gebäude- und Freifläche Erholung ungenutzt aus 21 290: Freizeit- und Erholungsfläche, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist | 21 289 | | Gebäude und Freifläche ungenutzt | Gebäude und Freifläche, die nicht mehr baulich oder anders genutzt wird | 21 290 |
b) Im Fall der Neubezeichnung der Nutzungsflächen in der Systematik des Liegenschaftskatasters werden die Flächen den neuen Bezeichnungen zugeordnet, soweit damit keine Veränderung des Beitragsmaßstabes verbunden ist. c) Der Beitrag nach Buchstabe a wird auf Antrag der beitragspflichtigen Person nicht erhoben, wenn diese nachweist, dass die betroffene Fläche vollständig unversiegelt ist. Der Beitrag wird nicht oder nur teilweise erhoben, soweit das Niederschlagswasser auf den versiegelten Flächen genutzt wird. 2. Zusätzlicher Beitrag für Wasser- und Abwassereinleitungen Wer Wasser oder Abwasser einleitet, wird je eingeleiteten vollen Kubikmeter mit einem 2 500stel des Hektarsatzes herangezogen. Ausgenommen ist Niederschlagswasser. Die eingeleitete Wassermenge wird bei den Wassereinleitern durch ein eingebautes Wassermengenmessgerät oder auf Grund der bezogenen, entnommenen oder geförderten Wassermenge berechnet. Die vorstehende 1. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2010 in Kraft. Löningen, den 06.11.2009 Radde-Wasseracht Kollmer-Heidkamp Verbandsvorsteher Die vorstehende 1. Änderung der Satzung genehmige ich gemäß Par. 58 Absatz 2 des Wasserverbandsgesetzes. Cloppenburg, den 16.11.2009 Landkreis Cloppenburg Eveslage Landrat Hinweis: Die Neufassung der Satzung inkl. der Anlage 1 kann bei der Radde-Wasseracht, Lindenallee 1, Zimmer 6, 49624 Löningen eingesehen werden.
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