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Gemäß Par. 3 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz vom 06.04.1994 (Nds. GVBl. S. 238) zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13.05.2009 (Nds. GVBl. S. 191) veröffentliche ich folgende Änderungssatzung:

1. Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes "Radde-Wasseracht" in Löningen im Landkreis Cloppenburg

Der Verbandsausschuss der Radde-Wasseracht hat in seiner Sitzung am 06.11.2009 folgende Satzung zur Änderung seiner Satzung vom 21. 09.1994 (Amtsblatt der Bezirksregierung Weser-Ems Nr. 42 vom 21.10.1994, Seite 1225) beschlossen:

  1. Der Par. 1 wird um folgenden Satz 4 ergänzt: "Der Verband ist gemäß Par. 100 Abs. 2 Nr. 1 Niedersächsisches Wassergesetz Mitglied im Unterhaltungs- und Landschaftspflegeverband 99 "Untere Hase".
  2. In Par. 4 Abs. 3 Satz 4 werden die Worte "dem Staatl. Amt für Wasser und Abfall" durch die Worte "der zuständigen wasserwirtschaftlichen Fachbehörde" und die Worte "beim Landwirtschaftsamt Cloppenburg - Fachbereich Landbau -" durch die Worte "bei der zuständigen landwirtschaftlichen Fachbehörde" ersetzt.
  3. Par. 6 Abs. 8 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: "Unrechtmäßig errichtete bauliche Anlagen sind zu entfernen, sofern keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird."
  4. Par. 8 Abs. 2 Satz 2 erhält folgenden Wortlaut: "Die Mitglieder des Verbandsausschusses und des Vorstandes stellen die Schaubeauftragten."
  5. Par. 12 Abs. 6 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: "Jeder Mindestbeitragszahler hat ein Stimmrecht, das seinem Mindestbeitrag entspricht."
  6. Par. 13 Abs. 1 wird um folgende Sätze 3 und 4 ergänzt: "Die Vorstandsmitglieder und das stellvertretende Vorstandsmitglied werden ebenfalls eingeladen. Der Verbandsausausschuss kann für die jeweilige Sitzung andere Regelungen beschließen."
  7. Par. 18 Abs. 2 wird um folgenden Satz 3 ergänzt: "Scheiden weitere Vorstandsmitglieder aus, wählt der Verbandsausschuss Nachfolger für die verbleibende Amtszeit."
  8. In Par. 19 Abs. 1 wird der Betrag "10.000,00 DM" durch "5.000,00 EUR" ersetzt.
  9. In Par. 20 wird der Betrag "10.000,00 DM" durch "5.000,00 EUR" ersetzt.
  10. In Par. 31 Abs. 2 werden die Worte "und in Sachleistungen (Sachbeiträge)" und der Abs. 3 ersatzlos gestrichen.
  11. Par. 32 wird wie folgt geändert:

    1. Die Beitragslast für die Aufbringung der Beiträge für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung verteilt sich auf die Mitglieder im Verhältnis der Flächeninhalte der zum gesamten Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke. Für die Erschwerung der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung hebt der Verband von seinen Mitgliedern Erschwernisbeiträge nach Veranlagungsregeln, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung sind.
    2. Die Beitragslast für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung verteilt sich auf die Mitglieder im Verhältnis der Flächeninhalte der zum gesamten Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke.
    3. Der Verband hebt einen Mindestbeitrag in Höhe des Hektarsatzes, höchstens jedoch 25,00 EUR. Der Mindestbeitrag wird gehoben, wenn nach dem sonstigen Beitragsverhältnis auf das Mitglied ein Beitrag unterhalb des sich aus Satz 1 ergebenden Betrags entfiele.
    4. Soweit sich die Kosten der Gewässerunterhaltung erhöhen, weil ein Grundstück in seinem Bestand besonders gesichert werden muss oder weil eine Anlage im oder am Gewässer sie erschwert, so hat der Eigentümer des Grundstücks oder der Anlage die Mehrkosten zu ersetzen oder abzulösen. Dazu ist auch verpflichtet, wer die Unterhaltung durch Einleiten von zusätzlichem Wasser bzw. Abwasser erschwert oder die unter Par. 6 aufgeführten Beschränkungen nicht beachtet. Die Kostenhöhe wird vom Verband nach tatsächlichen Mehrkosten gemäß Par. 113 Niedersächsisches Wassergesetz festgesetzt. Werden die Mehrkosten durch Erschwernisse gleicher Art verursacht, können stattdessen auch die jährlichen Leistungen entsprechend den durchschnittlichen Mehrkostenn festgesetzt werden. Eine annähernde Ermittlung der Mehrkostenn genügt.
    5. Für die Verteilung der Aufwendungen aus der Verbesserung des Bodens land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (z.B. Dränung, Tiefumbruch, Aufforstung) und anderer Maßnahmen, die nur Eigentümern innerhalb eines bestimmten Teilgebietes Vorteile verschaffen, können Beitragsabteilungen gebildet werden. Innerhalb der Beitragsabteilungen werden zur Deckung der tatsächlich entstandenen Kosten von den Grundstückseigentümern Beiträge nach dem Verhältnis der Flächeninhalte der zum Teilgebiet gehörenden Grundstücke erhoben."

  12. Par. 34 Abs. 3 Satz 2 erhält folgenden Wortlaut: "Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Beitrags; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag."
  13. Par. 35 wird aufgehoben
  14. Par. 36 wird aufgehoben
  15. Par. 37 wird wie folgt geändert:
    "Für die Rechtbehelfe gelten die allgemeinen Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung."
  16. Par. 39 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
    "(1) Die Bekanntmachungen des Verbandes werden in der Münsterländischen Tageszeitung veröffentlicht."
  17. In Par. 40 Abs. 2 wird am Ende des Satzes 2 der Punkt durch ein Komma ersetzt und wie folgt ergänzt: "wenn nicht ein anderer Zeitpunkt festgelegt ist."
  18. In Par. 42 Abs. 1 Nr. 2 wird der Betrag "100.000,00 DM" durch "50.000,00 EUR" ersetzt.
  19. Die bisher gültigen Veranlagungsregeln vom 21.09.1994 werden aufgehoben und durch folgende neue Veranlagungsregeln ersetzt:

Anlage 1 (zu Par. 32 Abs. 1 Satz 2 der Satzung)
Veranlagungsregeln des Wasser- und Bodenverbandes Radde-Wasseracht für Erschwernisbeiträge Gemäß Par. 32 Abs. 1 der Verbandssatzung hebt die Radde-Wasseracht folgende Erschwernisbeiträge:

1 Zusätzlicher Beitrag für Versiegelungen

a) Für eine versiegelte Fläche, die im Liegenschaftskataster mit einer der folgenden Bezeichnungen und der entsprechenden Kennung eingetragen ist, wird nach Maßgabe der in Spalte 2 enthaltenen Begriffsbestimmung ein zusätzlicher Beitrag zum normalen Flächenbeitrag mit dem angegebenen Mehrfachen des Hektarsatzes erhoben.

aa) Leicht versiegelte Flächen: einfacher Hektarsatz

BezeichnungBegriffsbestimmungKennung
SportflächeUnbebaute Fläche, die dem Sport dient21 410
Freibad (Schwimmbad, Freibad)Differenzierte Sportfläche aus 21 410: Freizeit- und Erholungsfläche, die als Schwimmbad, Freibad genutzt wird21 416
GrünanlageUnbebaute Fläche, die der Erholung dient21 420
CampingplatzUnbebaute Fläche, die als Zelt- oder Wohnwagenplatz genutzt wird21 430
GartenlandFläche, die dem Gartenbau dient, soweit sie für eine Saat-, Pflanz- oder Baumschule genutzt wird21 630
ÜbungsgeländeUnbebaute Fläche, die Übungs- oder Erprobungszwecken dient21 910
VerkehrsübungsplatzDifferenziertes Übungsgelände aus 21 910: Freizeit- und Erholungsfläche, die als Verkehrsübungsplatz genutzt wird21 911
Dressurplatz (Sportanlage Reiten)Differenziertes Übungsgelände aus 21 910: Sportanlage zum Reiten21 912
Militärisches Übungsgelände (Truppenübungsplatz, Standortübungsplatz)Differenziertes Übungsgelände aus 21 910: Fläche, die als Truppenübungsplatz, Standortübungsplatz dient21 913
Anderes Übungsgelände (Hundeübungsplatz)Differenziertes Übungsgelände aus 21 910: Freizeit- und Erholungsfläche, die als Hundeübungsplatz genutzt wird21 919
SchutzflächeUnbebaute Fläche, die dem Schutz von Anlagen oder Landschaftsteilen dient21 920
Damm (Damm, Wall, Deich mit Grünland)Differenzierte Schutzfläche aus 21 920: Landwirtschaftsfläche mit Grünland, die als Damm, Wall, Deich genutzt wird21 925
Historische AnlageFläche mit historischen Anlagen, die nicht der Gebäude- und Freifläche zugeordnet werden kann21 930
FriedhofUnbebaute Fläche, die zur Bestattung dient oder nach allgemeiner Auffassung als Friedhof zu beurteilen ist21 940

ab) Mitteldicht versiegelte Flächen: zweieinhalbfacher Hektarsatz

BezeichnungBegriffsbestimmungKennung
Betriebsfläche AbbaulandUnbebaute Fläche, die durch Abbau der Bodensubstanz genutzt wird21 310
Anderes Abbauland (ungenutzt)Differenzierte Betriebsfläche Abbauland ungenutzt aus 21 360: Tagebau, Grube, Steinbruch, der außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist21 319
BetriebsflächeHaldeUnbebaute Fläche, auf der aufgeschüttetes Material dauernd gelagert wird21 320
Andere Aufschüttung (ungenutzt)Differenzierte Betriebsfläche Halde ungenutzt aus 21 360: Halde, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist21 329
BetriebsflächeLagerplatzUnbebaute Fläche, auf der Güter vorübergehend gelagert werden21 330
Anderer Lagerplatz (ungenutzt)Differenzierte Betriebsfläche Lagerplatz ungenutzt aus 21 360: Lagerplatz, der außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist21 339
Betriebsfläche VersorgungsanlageUnbebaute Fläche, die der Versorgung dient21 340
Andere Versorgungsanlage (Betriebsfläche ungenutzt)Differenzierte Betriebsfläche Versorgungsanlage ungenutzt aus 21 360: Industrie- und Gewerbefläche, die der Versorgung dient und außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist21 349
BetriebsflächeEntsorgungsanlageUnbebaute Fläche, die der Entsorgung dient21 350
Andere Entsorgungsanlage (Betriebsfläche ungenutzt)Differenzierte Betriebsfläche Entsorgungsanlage ungenutzt aus 21 360: Industrie- und Gewerbefläche, die der Entsorgung dient und außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist21 359
Betriebsfläche ungenutztUnbebaute Fläche, die nicht mehr bewirtschaftet wird21 360
StraßeUnbebaute Fläche, die nach allgemeiner Auffassung als Straße zu bezeichnen ist21 510
StraßeEntspricht Schlüssel 510, jedoch mit angrenzender Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist21 51A
WegUnbebaute Fläche, die nach allgemeiner Auffassung als Weg zu bezeichnen ist21 520
FußwegDifferenzierter dominanter Weg aus 21 520: Fußweg ist ein Weg, der auf Grund seines Ausbauzustandes nur von Fußgängern zu begehen ist21 522
RadwegDifferenzierter dominanter Weg aus 21 520: Radweg ist ein Weg, der als besonders gekennzeichneter und abgegrenzter Teil einer Straße oder mit selbstständiger Linienführung für den Fahrradverkehr bestimmt ist21 524
Fuß- und Radweg Differenzierter dominanter Weg aus 21 520: Rad- und Fußweg ist ein Weg, der als besonders gekennzeichneter und abgegrenzter Teil einer Straße oder mit selbstständiger Linienführung ausschließlich für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr bestimmt ist21 525
PlatzUnbebaute Fläche, die zum Abstellen von Fahrzeugen, Abhalten von Märkten oder für Veranstaltungen vorgesehen ist21 530
BahngeländeUnbebaute Fläche, die dem schienengebundenen Verkehr dient21 540
BahngeländeEntspricht Schlüssel 21 540, jedoch mit Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist21 54A
FlugplatzUnbebaute Fläche, die dem Luftverkehr dient21 550
FlugplatzEntspricht Schlüssel 21 550, jedoch mit angrenzender Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist21 55A
SchiffsverkehrUnbebaute Fläche zu Lande, die dem Schiffsverkehr dient21 560
Verkehrsfläche ungenutztUnbebaute Fläche, die dem Verkehr diente und nicht anders genutzt wird21 580
Verkehrsfläche ungenutztEntspricht Schlüssel 21 580, jedoch mit angrenzender Begleitfläche, die Verkehrsbegleitfläche ist21 58A
VerkehrsbegleitflächeUnbebaute Fläche, die innerhalb der Verkehrsfläche liegt, aber als eigenständige Begleitfläche dient21 590
Straße (Verkehrsbegleitfläche Straße)Differenzierte Verkehrsbegleitfläche aus 21 590: Fläche, die innerhalb der Verkehrsfläche liegt, aber als eigenständige Begleitfläche dient21 591
Bahngelände (Verkehrsbegleitfläche Bahngelände)Differenzierte Verkehrsbegleitfläche aus 21 590: Fläche, die innerhalb der Verkehrsfläche liegt, aber als eigenständige Begleitfläche dient21 592
Wasserstraße (Gewässerbegleitfläche)Differenzierte Verkehrsbegleitfläche aus 21 590: Fläche, die innerhalb der Verkehrsfläche liegt, aber als eigenständige Begleitfläche dient21 594

ac) Stärker versiegelte Flächen: vierfacher Hektarsatz

BezeichnungBegriffsbestimmungKennung
Gebäude und Freifläche Öffentliche ZweckeGebäude und Freifläche, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben und der Allgemeinheit dient21 110
Friedhof (Gebäude und Freifläche)Differenzierte Gebäude- und Freifläche öffentliche Zwecke aus 21 110: Gebäude- und Freifläche, die zur Bestattung dient oder gedient hat und nach allgemeiner Auffassung als Friedhof zu beurteilen ist 21 118
Andere öffentliche Einrichtung (ungenutzt)Differenzierte Gebäude- und Freifläche öffentliche Zwecke ungenutzt aus 21 290: Fläche besonderer funktionaler Prägung für öffentliche Zwecke 21 119
Gebäude- und FreiflächeWohnenGebäude- und Freifläche, die Wohnzwecken dient21 130
Andere Wohnanlage (ungenutzt)Differenzierte Gebäude- und Freifläche Wohnen ungenutzt aus 21 290: Wohnbaufläche ungenutzt21 139
Gebäude- und FreiflächeHandel und Dienst-leistungenGebäude und Freifläche, die Einrichtungen von Handel oder Dienstleistungen dient21 140
Andere Einrichtung für Handel und Dienstleistung (ungenutzt)Differenzierte Gebäude- und Freifläche Handel und Dienstleistungen ungenutzt aus 21 290: Fläche für Handel und Dienstleistungen, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist21 149
Gebäude- und FreiflächeGewerbe und IndustrieGebäude- und Freifläche, die gewerblichen oder industriellen Zwecken dient21 170
Andere Einrichtung für Gewerbe und Industrie (ungenutzt)Differenzierte Gebäude- und Freifläche Gewerbe und Industrie ungenutzt aus 21 290: Gewerbe und Industriefläche, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist21 179
Gebäude- und FreiflächeMischnutzung mit WohnenGebäude- und Freifläche, die Wohn- und anderen Nutzungen zugleich dient21 210
Gebäude- und Freiflächezu VerkehrsanlagenGebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen, die der Abwicklung und Sicherheit des Verkehrs sowie der Unterhaltung der Verkehrsfläche dient21 230
(Gebäude- und Freifläche zu) StraßeDifferenzierte Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen aus 21 230: Fläche für die Straße 21 231
(Gebäude- und Freifläche zu) SchieneDifferenzierte Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen aus 21 230: Fläche für den Bahnverkehr 21 232
(Gebäude- und Freifläche zu) LuftfahrtDifferenzierte Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen aus 21 230: Fläche für den Flugverkehr21 233
(Gebäude- und Freifläche zu) SchifffahrtDifferenzierte Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen aus 21 230: Fläche für den Schiffsverkehr21 234
(Gebäude- und Freifläche zu) ParkenDifferenzierte Gebäude- und Freifläche zu Verkehrsanlagen aus 21 230: Fläche zum Parken21 236
Parken, privat(Straße ungenutzt)Differenzierte Gebäude- und Freifläche andere Verkehrsanlage Straße ungenutzt aus 21 290: Straßenfläche, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist21 238
Andere Verkehrsanlage (Schiene ungenutzt)Differenzierte Gebäude- und Freifläche andere Verkehrsanlage, Schiene ungenutzt aus 21 290: Fläche zum Bahnverkehr, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist21 239
Gebäude- und Freifläche zu VersorgungsanlagenGebäude- und Freifläche, die der Versorgung dient21 250
Andere Versorgungsanlage (Gebäude- und Freifläche ungenutzt)Differenzierte Gebäude- und Freifläche zu Versorgungsanlage ungenutzt aus 21 290: Industrie- und Gewerbefläche Versorgung, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist21 259
Gebäude- und Freifläche zu EntsorgungsanlagenGebäude- und Freifläche, die der Beseitigung von Abwasser oder Abfall dient21 260
Andere Entsorgungsanlage (Gebäude- und Freifläche ungenutzt)Differenzierte Gebäude- und Freifläche zu Entsorgungsanlage ungenutzt aus 21 290: Industrie- und Gewerbefläche Entsorgung, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist21 269
Gebäude- und Freifläche Land- und ForstwirtschaftGebäude- und Freifläche, die der Land- oder Forstwirtschaft dient21 270
Gewächshaus (Gärtnerei)Differenzierte Gebäude- und Freifläche, Land- und Forstwirtschaft aus 21 270: Betriebsfläche mit Gebäuden, Gewächshäusern und sonstigen Einrichtungen zur Aufzucht von Blumen und Gemüsepflanzen21 274
Andere Einrichtung der Land- und Forstwirtschaft (ungenutzt)Differenzierte Gebäude- und Freifläche Land- und Forstwirtschaft ungenutzt aus 21 290: Wohn- und Betriebsfläche für Land- und Forstwirtschaft, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist21 279
Gebäude- und Freifläche ErholungGebäude- und Freifläche, die dem Sport, der Freizeit oder der Erholung dient21 280
Kur (Gesundheit, Kur)Differenzierte Gebäude- und Freifläche Erholung aus 21 280: Fläche besonderer funktionaler Prägung, die der Gesundheit oder Kur dienen21 284
Andere Erholungseinrichtung (ungenutzt)Differenzierte Gebäude- und Freifläche Erholung ungenutzt aus 21 290: Freizeit- und Erholungsfläche, die außer Betrieb, stillgelegt oder verlassen ist21 289
Gebäude und Freifläche ungenutztGebäude und Freifläche, die nicht mehr baulich oder anders genutzt wird21 290

b) Im Fall der Neubezeichnung der Nutzungsflächen in der Systematik des Liegenschaftskatasters werden die Flächen den neuen Bezeichnungen zugeordnet, soweit damit keine Veränderung des Beitragsmaßstabes verbunden ist.

c) Der Beitrag nach Buchstabe a wird auf Antrag der beitragspflichtigen Person nicht erhoben, wenn diese nachweist, dass die betroffene Fläche vollständig unversiegelt ist. Der Beitrag wird nicht oder nur teilweise erhoben, soweit das Niederschlagswasser auf den versiegelten Flächen genutzt wird.

2. Zusätzlicher Beitrag für Wasser- und Abwassereinleitungen
Wer Wasser oder Abwasser einleitet, wird je eingeleiteten vollen Kubikmeter mit einem 2 500stel des Hektarsatzes herangezogen. Ausgenommen ist Niederschlagswasser.
Die eingeleitete Wassermenge wird bei den Wassereinleitern durch ein eingebautes Wassermengenmessgerät oder auf Grund der bezogenen, entnommenen oder geförderten Wassermenge berechnet.

Die vorstehende 1. Änderung der Satzung tritt zum 01.01.2010 in Kraft.

Löningen, den 06.11.2009
Radde-Wasseracht
Kollmer-Heidkamp
Verbandsvorsteher

Die vorstehende 1. Änderung der Satzung genehmige ich gemäß Par. 58 Absatz 2 des Wasserverbandsgesetzes.

Cloppenburg, den 16.11.2009
Landkreis Cloppenburg
Eveslage
Landrat

Hinweis: Die Neufassung der Satzung inkl. der Anlage 1 kann bei der Radde-Wasseracht, Lindenallee 1, Zimmer 6, 49624 Löningen eingesehen werden.









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