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Der Landkreis Cloppenburg ist nach wie vor Fördergebiet im Rahmen der "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Nach diesem Förderprogramm können kleinen und mittelständischen Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit überwiegend überregionalem Absatz für arbeitsplatzschaffende und arbeitsplatzsichernde Investitionen Zuschüsse gewährt werden. Zu den förderfähigen Investitionen gehören:
- Errichtung einer Betriebsstätte,
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
- Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte,
- Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor.
Es sind Fördersätze bis zu 15 % der förderfähigen Investitionskosten möglich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderfähigkeit eines Vorhabens beurteilt sich nach sog. GRW-Kriterien und den Qualitätskriterien des Landes sowie den Verfahrensregelungen für die einzelbetriebliche Förderung.
Nach neuen Verfahrensregelungen setzt die Landesregierung im Rahmen der knappen Fördemittellage seit November 2010 besondere Akzente: Investitionen "von Unternehmen/Vorhaben mit innovativem Charakter" und Investitionen "von besonderer regionalpolitischer Bedeutung" werden unter Anwendung der Qualitätskriterien bevorzugt gefördert. Die Bewertung des Kriteriums "Investitionen von Unternehmen mit innovativem Charakter" erfolgt durch die NBank in Zusammenarbeit mit dem Innovationszentrum Niedersachsen. Die Bepunktung des Kriteriums "Investitionen von besonderer regionalpolitischer Bedeutung" erfolgt auf Vorschlag der Landkreise und kreisfreien Städte. Pro Jahr pro Landkreis/kreisfreie Stadt können maximal 2 entsprechende Vorschläge gemacht werden. Die Entscheidung erfolgt nach Lage des Haushalts durch das Land.
Förderanträge sind über die Förderberatung in der Geschäftsstelle der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen in Oldenburg einzureichen [siehe Linkliste].
Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung berät interessierte Unternehmen im Vorfeld der Antragsstellung zu den Fördervoraussetzungen und dem Antragsverfahren, Tel.: 04471/15-236 oder 04471/15-261).
Weitere Informationen, Richtlinien und Formulare zur Investitionsförderung erhalten Sie auf den Internetseiten der NBank [siehe Linkliste].
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