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Überschwemmungsgebiete sind Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern sowie sonstige Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Man darf dabei nicht von kleinen Hochwässern ausgehen, wie sie nahezu alle Jahre auftreten. Die Wasserwirtschaft geht von Ereignissen aus, die - statistisch gesehen - alle 100 Jahre eintreten.
Überschwemmungsgebiete sind besonders sensible Bereiche. Werden in ihnen Veränderungen vorgenommen, kann das vielfältige Auswirkungen haben. Wird die Fließrichtung des Hochwassers geändert, können öffentliche Einrichtungen, das Hab und Gut oder gar das Leben von Mitbürgen Schaden leiden. Hochwasser fließt um so schneller flussabwärts, wenn dessen Rückhalteraum verkleinert oder gar beseitigt wird. Deshalb hat der Gesetzgeber die Überschwemmungsgebiete unter einen besonderen Schutz gestellt.
Ähnlich wie bei Wasserschutzgebieten bedeutet eine Festsetzung als Überschwemmungsgebiet für die betroffenen Eigentümer von Flächen, dass sie in der Nutzung ihrer Flächen eingeschränkt werden und viele Vorhaben genehmigungspflichtig bzw. verboten sind (siehe hierzu auch § 78 WHG).
Eine Übersicht über die bereits insgesamt festgesetzten bzw. vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete in Niedersachsen können sie auch unter folgendem Link einsehen: http://www.umweltkarten.niedersachsen.de/uesg/
Gewässer(abschnitte), die sich derzeit im Festsetzungsverfahren befinden, können Sie auf der Seite
Kreisverwaltung - Wasser, Abwasser - Downloadangebote
unter der Rubrik Überschwemungsgebiete im Festsetzungsverfahren einsehen.
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