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Kreisverwaltung Wasser, Abwasser
Zuständig: Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft
Ansprechpartnerin: Birgit Hackmann E-mail: hackmann@lkclp.de
Telefon : 04471/15-355 Telefax : 04471/85697
Ansprechpartnerin: Katharina Thole E-mail: k.thole@lkclp.de
Telefon : 04471/15-190 Telefax : 04471/85697
Ansprechpartner: Marcus Fittje E-mail: fittje@lkclp.de
Telefon : 04471/15-147 Telefax : 04471/85697

Als Gewässerrandstreifen werden die an die Gewässer angrenzenden Geländestreifen bezeichnet. Diese Streifen dienen dem Schutz der Gewässer, ihrer Pflege und insbesondere auch dem Hochwasserschutz. Abhängig von der Gewässerklassifizierung als Gewässer I. oder II. Ordnung sind unterschiedlich breite Gewässerrandstreifen zu beachten. Entlang Gewässern I. Ordnung sind Gewässerrandstreifen in einer Breite von 10 m, an Gewässern II. Ordnung von 5 m ausgehend von der Böschungsoberkante festgelegt. Für Gewässer III. Ordnung ist die Einhaltung von Gewässerrandstreifen nicht festgelegt. Wie ein Gewässer eingestuft ist, ist vor Ort nicht ohne Weiteres erkennbar. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde geben Ihnen jedoch gerne die benötigten Informationen und beraten Sie, unter welchen Voraussetzung eine Ausnahme zur Nutzung von Gewässerrandstreifen möglich ist.

Wichtiger Hinweis: Neben den beschriebenen Gewässerrandstreifen haben die zuständigen Wasserachten in ihren Satzungen für die Gewässer II. und, soweit sie zur Unterhaltung zuständig sind, auch für die Gewässer III. Ordnung Räumstreifen festgelegt. Die Räumstreifenbreite kann deutlich über den festgesetzten Gewässerrandstreifen hinaus gehen. Entsprechende Informationen zu den festgelegten Räumstreifen erhalten Sie bei der für Ihren Bereich zuständigen Wasseracht.





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