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Für die direkte Einleitung von Abwasser in Gewässer haben die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen/Kläranlagen eine Abwasserabgabe zu entrichten.
Die jährliche Berechnung der Abgabe wird auf der Grundlage der Einleitungserlaubnis (Überwachungswerte/Jahresschmutzwassermenge) und den Ergebnissen der Einleiterüberwachung vorgenommen.
Die Betreiber der Abwasserbehandlungsanlagen haben die Möglichkeit, ergänzend zum Einleitungsbescheid (niedrigere) Werte für die Berechnung unter Beachtung bestimmter Fristen zu erklären.
Bei Maßnahmen zur Herstellung bzw. Optimierung vorhandener Anlagen besteht ggf. eine Möglichkeit die Abwasserabgabe mit den Investitionen zu verrechnen.
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