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Kreisverwaltung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Zuständig: Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ansprechpartnerin: Sandra Brinkmann E-mail: veterinaeramt@lkclp.de
Telefon : 04471/15-226 Telefax : 04471/15430

Die Newcastle Krankheit (ND, atypische Geflügelpest) und die klassische Geflügelpest (fowl plague, avian Influenza) sind sich in Ablauf und Erscheinungsbild sehr ähnlich. Es handelt sich jedoch um zwei eigenständige Seuchen, die durch zwei verschiedene Viren ausgelöst werden.

Die ND ist außerordentlich ansteckend. Sie befällt hauptsächlich Hühner und Truthühner, Wildvögel (Fasan, Rebhuhn, Wachtel) und selten Wassergeflügel. Der Erreger aviäres Paramyxovirus (PMV) Typ 1 aus der Familie der Paramyxoviren wird über die Atemluft, direkten Kontakt sowie bei der Nahrungsaufnahme aufgenommen. Er wird über Kot, dem Nasen-, Rachen- und Augensekret und mit den Eiern ausgeschieden.
Die Infektion eines gesunden Bestandes erfolgt über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren. Weitere Übertragungsmöglichkeiten sind Schlachtabfälle, Geräte, Futter, Einstreu und Personen, die mit dem Virus in Berührung gekommen sind.

Die Inkubationszeit beträgt 3 - 6 Tage. Die ND tritt in verschiedenen Verlaufsformen auf, je nach Infektiösität oder Virulenz des auslösenden Stammes.

Man unterscheidet folgende Krankheitstypen (Patho-):

Rascher, rasanter (velogener) Verlauf:

Perakut, Verenden ohne Krankheitserscheinungen, andere Tiere schwach, teilnahmslos

Mittlerer (mesogener) Verlauf:

Subakut oder akut, Fieber bis 43° C, Mattigkeit, Schläfrigkeit, Inappetenz, Durst, gesträubtes Gefieder. Durchblutungsstörungen mit Blaufärbung des Kammes, Atemnot, Niesen, Röcheln, grünlich - wässriger Durchfall, hohe Morbidität, Mortalität innerhalb von 5 Tagen zwischen 5 und 50 %. Einbrechen der Legeleistung, kleinere Eier, Störung der Eierschalenbildung, wässriges Eiweiß. Krankheitsdauer meist mehrere Wochen, bei Überleben zentralnervöse Störungen.

Langsamer (lentogener) Verlauf:

Vorübergehende Appetitlosigkeit, milde oder fehlende respiratorische Symptome, Futteraufnahme und Legeleistung kurzfristig rückläufig, leichter Durchfall, fast keine Todesfälle.

Pathologie:

Blutungen im Kehlkopfbereich, in der Luft- und Speiseröhre sowie im Drüsenmagen je nach Verlaufsform in unterschiedlicher Ausprägung. In schweren Fällen hochgradige Entzündung der vorgenannten Organe.

Bekämpfungsmaßnahmen:

Anzeigepflicht! VO zum Schutz gegen Geflügelpest und ND vom 21. Dezember 1994; RL 92/66/EWG vom 14. Juli 1992.

Im Gegensatz zu den anderen anzeigepflichtigen Tierseuchen besteht Impfpflicht für alle Hühner und Truthühner; Nachimpfung in regelmäßigen Abständen, um stabilen Impfschutz zu gewährleisten.
Zum Nachweis der durchgeführten Impfung ist bei der Lebenduntersuchung des Geflügels für die Schlachtung die Impfbescheinigung der erfolgten Impfung vorzulegen!!



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