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Zuständig: Ordnungsamt
Ansprechpartner: Carsten Stagge E-mail: stagge@lkclp.de
Telefon : 04471/15-298 Telefax : 04471/15388

Großraum- und Schwertransporte werden mit Fahrzeugen durchgeführt, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.

Diese Fahrzeuge benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die unter Vorlage eines TÜV-Gutachtens vom Landkreis Cloppenburg erteilt wird.

Zusätzlich muss für den eigentlichen Transport eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt werden.

Für die Durchführung von Transporten, bei denen lediglich die Ladung zu einer Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Maße führt, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich.



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