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Kreisverwaltung Verkehr
Zuständig: Ordnungsamt
Ansprechpartner: Carsten Stagge E-mail: stagge@lkclp.de
Telefon : 04471/15-298 Telefax : 04471/15388

Die Straßenverkehrsbehörde ist, mit Ausnahme des Stadtgebietes der Stadt Cloppenburg, für die Verkehrsbeschilderung, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Kreisgebiet zuständig. Dazu gehören:


  • die Anordnung von Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung -StVO-
  • Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Fußgängerüberwege, Lichtsignalanlagen, Radwege, Radfahrstreifen, Überquerungshilfen)

  • Baustellenbeschilderungen

  • Genehmigungen für Veranstaltungen im Verkehrsraum (Schützenfest-, Karnevals-, Laternenumzüge, Straßenfeste, Radsportveranstaltungen, Inlinerveranstaltungen, Motorradtouristikfahrten, Rallyes, Motorsportveranstaltungen, Oldtimerfahrten usw.)

  • Ausnahmegenehmigungen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung -StVO- (z.B. von der Gurtanschnallpflicht, zum Parken - Schwerbehindertenparkausweise -, zum Aufstellen von Containern im öffentlichen Verkehrsraum, vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot)

  • Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten


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