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Anspruch auf Schülerbeförderung haben die im Kreisgebiet wohnenden Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen, sowie im Kreisgebiet wohnende Schülerinnen und Schüler
- der 1. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen
- der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für geistig Behinderte
- der Berufseinstiegsschule
- der ersten Klasse der Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschuss I - Realschulabschluss - besuchen.
Diese Schülerinnen und Schüler erhalten zu Beginn des Schuljahres Schülerjahreskarten für eine kostenlose Bus-/Bahnbenutzung.
Für die übrigen Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler im Sekundarbereich II übernimmt der Landkreis Cloppenburg als freiwillige Leistung die Beförderungskosten bei einem jährlichen Eigenanteil von 370,00 EUR. Die Schülerinnen und Schüler können entweder zu Beginn eines Schuljahres eine Jahreskarte für die Bus- bzw. Bahnbenutzung oder bis zum 31.10. eines jeden Jahres für das abgelaufene Schuljahr einen Zuschuss zu den Fahrkosten beantragen.
Weitere Informationen hierzu und Anträge sind in den Sekretariaten der Schulen erhältlich.
Die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Cloppenburg finden Sie in unserem [im Downloadbereich].
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