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Telefon : 04471/15-164 Telefax : 04471/85697

Keine Angst vor Wespen und Hornissen 


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So gerät mancher in Panik, wenn er an seinem Haus oder in der Nähe ein Hornissen- oder Wespennest entdeckt. Doch die Furcht ist unbegründet: Hornissen und Wespen sind friedfertig, solange sie in Ruhe gelassen werden. Wespen unterliegen den allgemeinen Schutzbestimmungen des Naturschutzgesetzes. Für Hornissen, die in ihrem Bestand gefährdet sind, gelten besondere Schutzbestimmungen. Diese verbieten es grundsätzlich, die Tiere unnötig oder mutwillig zu beunruhigen, sie zu fangen, verletzen oder zu töten. Eier, Nester, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten dürfen ohne Grund weder beschädigt noch zerstört werden.

Von den Hornissen überwintert nur die Königin und beginnt etwa ab Mitte Mai mit einem kleinen Nestbau. Die ersten schlüpfenden Hornissen helfen der Königin bei der Erweiterung des Nestes. Der Höhepunkt der Entwicklung eines Hornissenvolkes wird - je nach Witterung - in der Zeit zwischen Mitte August und Mitte September erreicht. Dann leben in einem Hornissenstaat ca. 200 bis höchstens ca. 300 Tiere (zum Vergleich: in einem Bienenvolk leben bis zu 50.000 Tiere). Das Nest erreicht dann bei günstigen Bedingungen eine Höhe von ca. 50 cm und eine Breite von ca. 25 bis 35 cm. Ab dieser Zeit schlüpfen in einem Hornissennest nur noch Jungköniginnen und Drohnen, die sich außerhalb des Nestes paaren und abfliegen. Die Altkönigin stirbt mit ihrem Volk etwa Ende Oktober ab, so daß der alte Nestbau des Vorjahres an dieser Stelle im nächsten Jahr nicht mehr benutzt wird.

Auch bei den Wespen überwintert nur die Königin in Erdhöhlen ( z.B. von Mäusen). Sie gründet im Mai ein neues Volk. In dem in Hohlräumen oder frei hängend gebauten Nest entwickelt sich rasch ein Wespenvolk von einigen Dutzend bis zu über Tausend Tieren. Mit der Fütterung der Wespenlarven sind die Arbeiterinnen jedoch so beschäftigt, daß es bis zum Sommer kaum zu Belästigungen durch Wespen kommt. Erst wenn die Königin die Eiablage einstellt und das Füttern der Larven entfällt, nutzen die Arbeiterinnen ihre Zeit, um an Obst und anderen süßen Sachen zu naschen. Ab September sterben dann alle Wespen bis auf die Königin ab.

Die gelb-schwarz geringelten Wespen sind aufgrund ihrer geringen Größe recht gut von den braun–gelben bis zu 4 cm großen Hornissen zu unterscheiden.

Befindet sich ein Nest in unmittelbarer Hausnähe oder an anderen, häufig begangenen Stellen von Hof und Garten, lässt sich durch Beachtung einfacher Verhaltensregeln sowie zusätzlicher Hilfsmittel die kurze Zeit bis zum Ende des Wespen- oder Hornissenvolkes in der Regel problemlos überstehen:

  • Im Abstand von 2-3 m vom Nest heftige Bewegungen und Bodenerschütterungen ( z. B. beim Rasenmähen) vermeiden und in dieser Zone die Flugbahn nicht verstellen

  • Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten

  • Nicht mit Gegenständen in möglichen Einfluglöchern stochern und keine Wasserschläuche auf Nester richten

  • Tiere im Nestbereich nicht anatmen

  • Keinesfalls Insektenvernichtungsmittel einsetzen

  • In der Nähe von Häusern und Sitzplätzen Tiere durch Bretter oder Tücher so zu ihrem Einflugloch lenken, daß unliebsame Begegnungen vermieden werden.

Bei Nestern in bedrohlicher Lage sollte ein „Hornissenbetreuer“ des Landkreises um Hilfe gebeten werden. Der Landkreis Cloppenburg konnte engagierte Imker als Betreuer für Hornissen und Wespen gewinnen. Diese Betreuer sind geschult im Umgang mit den Tieren und den gesetzlichen Vorschriften. Sie stehen den Bürgern mit Rat und, falls es wirklich notwendig sein sollte, auch mit Tat zur Seite. Im Vordergrund steht die Aufklärung über das Verhalten der Tiere. Diese Betreuer engagieren sich in ihrer Freizeit und unter Einsatz privater Mittel für den praktischen Artenschutz. Gleichzeitig helfen sie den ratsuchenden Bürgern gegen Übernahme der relativ geringen anfallenden Kosten.

Eine aktuelle Liste mit den zur Zeit für der Landkreis Cloppenburg tätigen Hornissenbetreuern finden Sie in unserem Flyer "Keine Angst vor Wespen und Hornissen" im Downloadbereich Naturschutz und Landschaftspflege.

Darüber hinaus können weitere Informationen beim Landkreis Cloppenburg – Amt für Natur- und Umweltschutz- Tel. 04471/15-164 eingeholt werden.



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