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Kreisverwaltung Naturschutz und Landschaftspflege
Zuständig: Amt für Planung, Natur und Umwelt
Ansprechpartnerin: Hildegard Zurborg E-mail: zurborg@lkclp.de
Telefon : 04471/15-164 Telefax : 04471/85697

Übersicht

Die Erhaltung einer vielfältigen Natur und Landschaft zur Sicherung einer lebenswerten Umwelt ist eine Aufgabe, die uns alle angeht. Dabei trägt insbesondere der Grundstückseigentümer im Rahmen seiner Verfügungsgewalt über Grund und Boden Verantwortung für den Erhalt einer artenreichen Natur und vielgestaltigen Landschaft. Da die Wahrnehmung dieser Verantwortung jedoch vielfach mit finanziellen Einbußen verbunden ist, die vom Grundstückseigentümer nicht getragen werden können, ist auch die Allgemeinheit gefordert, diese auszugleichen.

Aus diesem Grund hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg beschlossen, ein Gewässerrandstreifen- und ein Wallheckenprogramm aufzulegen.

 

Gewässerrandstreifenprogramm 


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Das Gewässerrandstreifenprogramm fördert mit dem Ziel einer Minderung der Gewässerbelastung und der Entwicklung naturnaher Gewässerränder die Nutzungsaufgabe eines 5 m breiten, bislang ackerbaulich bewirtschafteten Gewässerrandstreifens. Entsprechend den Richtlinien dieses Programms wird eine Sockelförderung von 511,29 EUR (1.000,00 DM)/ha/Jahr bis zu einer Ackerzahl von 25 Punkten gewährt. Für jeden weiteren Bewertungspunkt ist eine zusätzliche Förderung bis zu einem Höchstbetrag von 869,19 EUR (1.700,00 DM)/ha/Jahr möglich. Die Regellaufzeit der mit dem Landkreis zu schließenden Vereinbarung beträgt 10 Jahre. Bei einer kürzeren Laufzeit verringert sich der Förderbetrag. Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer bzw. Pächter mit Einverständnis des Eigentümers. Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, auf die wirtschaftliche Nutzung, insbesondere auf die Bearbeitung und Bestellung der Flächen, die Mahd und Beweidung, die Düngung und Kalkung sowie die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln während der Förderung zu verzichten. Der geförderte Geländestreifen gilt weiterhin als landwirtschaftlich genutzte Fläche, der nach Beendigung der vertraglichen Laufzeit in derselben Art und demselben Umfang wie zum Zeitpunkt der Antragstellung genutzt werden kann.


Wallheckenprogramm 


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Das Wallheckenprogramm verfolgt das Ziel, Wallhecken wegen ihrer Bedeutung als Lebensraum wildlebender Pflanzen und Tiere sowie als Zeugnisse einer bäuerlichen Kulturlandschaft durch Pflegemaßnahmen zu erhalten und im Einzelfall durch Neuanlagen zu ergänzen. Von den im Jahre 1965 rd. 1.200 km Wallhecken im Landkreis Cloppenburg sind heute ca. die Hälfte nicht mehr vorhanden bzw. in ihrem Bestand gefährdet.

Die Neuanlage von Wallhecken wird daher mit 7,66 EUR (15,00 DM) pro lfd. Meter Wallkörper sowie einer kostenlosen Bereitstellung des Pflanzgutes bezuschusst. Außerdem werden folgende Pflegemaßnahmen noch bestehender Wallhecken finanziell gefördert:

  • Instandsetzung des Wallkörpers
  • Ergänzung des Gehölzbestandes (kostenloses Pflanzgut)
  • fachgerechtes auf den Stock setzen (für bis zu 25 % der Gesamtlänge der Wallhecke innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren)
  • Auszäunung der Wallhecke aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen

Die Neuanlage von Benjeshecken (aus Gebüsch, Ästen und sonstigem Schnittgut aufgeschichtete, 3 bis 4 m breite und 1 m hohe, sich selbst begrünende Anlage) wird mit 2,55 EUR (5,00 DM)/lfd. m bezuschusst.

Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer bzw. Pächter mit Einverständnis des Eigentümers von Acker-, Grünland- und Waldflächen in der freien Landschaft.

Weitere Informationen und Merkblätter sind beim Landkreis Cloppenburg -Amt für Natur- und Umweltschutz-, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg, erhältlich.


Flächen für Naturschutzzwecke durch den Landkreis Cloppenburg 


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Eine langfristige Erhaltung aller heimischen Arten ist nur über den Schutz ihrer Lebensräume zu verwirklichen. Um Rückzugsgebiete für gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften zu sichern, hat der Landkreis Cloppenburg in den vergangenen Jahren in Gebieten mit herausragender Bedeutung Grundstückskäufe getätigt.

Finanziert wurden diese Ankäufe mit Mitteln der EU und des Landes Niedersachsen (je 40 %) und mit einem Eigenanteil des Landkreises Cloppenburg von 20 %. Erworben wurden bisher im Bereich Südradde 172,4 ha, im Markatal 30,9 ha, in den Bunner Masuren 9,5 ha und im Bereich des Tatemeeres 48,9 ha. Die erworbenen Flächen wurden zum Teil der Natur überlassen oder an interessierte Landwirte zur extensiven Grünlandnutzung verpachtet. Durch die Nutzungsextensivierung werden neue Lebensräume für wildlebende Pflanzen und Tiere geschaffen. Einige Flächen wurden speziell für Naturschutzzwecke hergerichtet. Hier ist anzuführen, dass im Bereich der Südradde 4 Blänken (flache Wasserflächen) künstlich angelegt wurden, um diesen Lebensraum von Wiesenvögeln ökologisch aufzuwerten und zu optimieren.

Weitere Flächenankäufe sind geplant, können aber derzeit aufgrund der Haushaltslage nicht realisiert werden.



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