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Übersicht
Die Erhaltung einer vielfältigen Natur und Landschaft zur
Sicherung einer lebenswerten Umwelt ist eine Aufgabe, die uns alle
angeht. Dabei trägt insbesondere der Grundstückseigentümer
im Rahmen seiner Verfügungsgewalt über Grund und Boden
Verantwortung für den Erhalt einer artenreichen Natur und vielgestaltigen
Landschaft. Da die Wahrnehmung dieser Verantwortung jedoch vielfach
mit finanziellen Einbußen verbunden ist, die vom Grundstückseigentümer
nicht getragen werden können, ist auch die Allgemeinheit gefordert,
diese auszugleichen.
Aus diesem Grund hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg beschlossen,
ein Gewässerrandstreifen- und ein Wallheckenprogramm aufzulegen.
Gewässerrandstreifenprogramm |
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Das Gewässerrandstreifenprogramm fördert mit dem Ziel
einer Minderung der Gewässerbelastung und der Entwicklung naturnaher
Gewässerränder die Nutzungsaufgabe eines 5 m breiten,
bislang ackerbaulich bewirtschafteten Gewässerrandstreifens.
Entsprechend den Richtlinien dieses Programms wird eine Sockelförderung
von 511,29 EUR (1.000,00 DM)/ha/Jahr bis zu einer Ackerzahl von 25 Punkten gewährt.
Für jeden weiteren Bewertungspunkt ist eine zusätzliche
Förderung bis zu einem Höchstbetrag von 869,19 EUR (1.700,00 DM)/ha/Jahr
möglich. Die Regellaufzeit der mit dem Landkreis zu schließenden
Vereinbarung beträgt 10 Jahre. Bei einer kürzeren Laufzeit
verringert sich der Förderbetrag. Zuwendungsberechtigt sind
Eigentümer bzw. Pächter mit Einverständnis des Eigentümers.
Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich, auf die wirtschaftliche
Nutzung, insbesondere auf die Bearbeitung und Bestellung der Flächen,
die Mahd und Beweidung, die Düngung und Kalkung sowie die Verwendung
von Pflanzenschutzmitteln während der Förderung zu verzichten.
Der geförderte Geländestreifen gilt weiterhin als landwirtschaftlich
genutzte Fläche, der nach Beendigung der vertraglichen Laufzeit
in derselben Art und demselben Umfang wie zum Zeitpunkt der Antragstellung
genutzt werden kann.
Wallheckenprogramm |
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Das Wallheckenprogramm verfolgt das Ziel, Wallhecken wegen ihrer
Bedeutung als Lebensraum wildlebender Pflanzen und Tiere sowie als
Zeugnisse einer bäuerlichen Kulturlandschaft durch Pflegemaßnahmen
zu erhalten und im Einzelfall durch Neuanlagen zu ergänzen.
Von den im Jahre 1965 rd. 1.200 km Wallhecken im Landkreis Cloppenburg
sind heute ca. die Hälfte nicht mehr vorhanden bzw. in ihrem Bestand gefährdet.
Die Neuanlage von Wallhecken wird daher mit 7,66 EUR (15,00 DM) pro lfd. Meter
Wallkörper sowie einer kostenlosen Bereitstellung des Pflanzgutes
bezuschusst. Außerdem werden folgende Pflegemaßnahmen
noch bestehender Wallhecken finanziell gefördert:
- Instandsetzung des Wallkörpers
- Ergänzung des Gehölzbestandes (kostenloses Pflanzgut)
- fachgerechtes auf den Stock setzen (für bis zu 25 % der
Gesamtlänge der Wallhecke innerhalb eines Zeitraumes von 2
Jahren)
- Auszäunung der Wallhecke aus den angrenzenden landwirtschaftlichen
Nutzflächen
Die Neuanlage von Benjeshecken (aus Gebüsch, Ästen und
sonstigem Schnittgut aufgeschichtete, 3 bis 4 m breite und 1 m hohe,
sich selbst begrünende Anlage) wird mit 2,55 EUR (5,00 DM)/lfd. m bezuschusst.
Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer bzw. Pächter mit
Einverständnis des Eigentümers von Acker-, Grünland-
und Waldflächen in der freien Landschaft.
Weitere Informationen und Merkblätter sind beim Landkreis
Cloppenburg -Amt für Natur- und Umweltschutz-, Eschstraße
29, 49661 Cloppenburg, erhältlich.
Flächen für Naturschutzzwecke durch den Landkreis Cloppenburg |
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Eine langfristige Erhaltung aller heimischen Arten ist nur über
den Schutz ihrer Lebensräume zu verwirklichen. Um Rückzugsgebiete
für gefährdete Arten und Lebensgemeinschaften zu sichern,
hat der Landkreis Cloppenburg in den vergangenen Jahren in Gebieten
mit herausragender Bedeutung Grundstückskäufe getätigt.
Finanziert wurden diese Ankäufe mit Mitteln der EU und des
Landes Niedersachsen (je 40 %) und mit einem Eigenanteil des Landkreises
Cloppenburg von 20 %. Erworben wurden bisher im Bereich Südradde
172,4 ha, im Markatal 30,9 ha, in den Bunner Masuren 9,5 ha und
im Bereich des Tatemeeres 48,9 ha. Die erworbenen Flächen wurden
zum Teil der Natur überlassen oder an interessierte Landwirte
zur extensiven Grünlandnutzung verpachtet. Durch die Nutzungsextensivierung
werden neue Lebensräume für wildlebende Pflanzen und Tiere
geschaffen. Einige Flächen wurden speziell für Naturschutzzwecke
hergerichtet. Hier ist anzuführen, dass im Bereich der
Südradde 4 Blänken (flache Wasserflächen) künstlich
angelegt wurden, um diesen Lebensraum von Wiesenvögeln ökologisch
aufzuwerten und zu optimieren.
Weitere Flächenankäufe sind geplant, können aber
derzeit aufgrund der Haushaltslage nicht realisiert werden.
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