Der Landkreis Cloppenburg möchte gemeinsam mit den Eigentümern die Vielfalt der Kulturdenkmäler schützen und auf Dauer erhalten.
Zuständig für die Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in den Städten Friesoythe und Löningen sowie den Gemeinden Barßel, Bösel, Cappeln, Emstek, Essen, Garrel, Lastrup, Lindern, Molbergen und Saterland ist die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Cloppenburg. Die Stadt Cloppenburg regelt die denkmalpflegerischen Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit.
Was ist ein Denkmal? |
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Hierzu gibt das Nieders. Denkmalschutzgesetzes eine Definition!
Alle Denkmäler werden unter dem Sammelbegriff Kulturdenkmäler erfasst. Im einzelnen unterscheidet das Gesetz Baudenkmäler, Bodendenkmäler oder bewegliche Denkmäler.
Baudenkmäler
können bauliche Anlagen, Teile baulicher Anlagen, Grünanlagen und Gruppen baulicher Anlagen sein, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen oder wissenschaftlichen Bedeutung erhaltenswert sind. Für die Denkmaleigenschaft ist es ausreichend, wenn eines der vorgenannten Kriterien erfüllt ist.
Bodendenkmäler
sind mit dem Boden verbundene oder im Boden verborgene Gegenstände oder Spuren von diesen, die von Menschen geschaffen oder bearbeitet wurden oder Aufschluss über menschliches Leben in der vergangener Zeit geben und an deren Erhaltung aus den oben genannten Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Bewegliche Denkmäler
sind z.B. Gemälde, Skulpturen, historische Möbel, Bücher und Urkunden, also nicht ortsfeste Gegenstände.
Denkmäler im Landkreis Cloppenburg |
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Baudenkmäler
Im Landkreis Cloppenburg gibt es ca. 450 Baudenkmäler (einschl. Stadt Cloppenburg). Hauptsächlich befinden sich im Kreisgebiet Zeugnisse des ländlichen Bauens. Im Besonderen sind dies die großen Bauernhäuser mit diversen Nebengebäuden, wie Backhäuser, Scheunen oder Stallgebäude und zahlreiche Heuerhäuser.

Hof in Röpke, Löningen |

Hof in Elsten, Cappeln |

Hof in Beverbruch, Garrel |
Aus dem Bereich der technischen Baudenkmäler sind besonders die Windmühlen zu erwähnen.

Gallerie- Holländer
Scharrel, Saterland |

Erd- Holländer
Gehlenberg, Friesoythe |
Es sind aber nicht nur die Gruppen der landwirtschaftlichen oder technischen Baudenkmäler bezeichnend für den Landkreis Cloppenburg. Auch die vielen sakralen Bauwerke - von der großen Kirche bis zum kleinen Wegekreuz - prägen die Orte und Landschaften im Landkreis.

St. Vitus Kirche,
Altenoythe/Friesoythe |

St. Vitus Kirche,
Löningen |

St. Katharina von Siena Kirche,
Lindern |
Beachtenswert aus dieser Gruppe sind zum Beispiel die St. Vitus Kirche in Altenoythe, Stadt Friesoythe - ein im Kern romanischer Bau aus dem 12. Jahrhundert- und die St. Vitus Kirche in Löningen -eine klassizistische Saalkirche, erbaut 1809 -13 sowie mehrere neugotische Backsteinkirchen im ganzen Kreisgebiet.
Bodendenkmäler
Bei den 310 verzeichneten Bodendenkmälern handelt es sich allein um 283 Grabhügel. Das größte noch erhaltene Gräberfeld befindet sich in der Gemeinde Lastrup im Ortsteil Nieholte. Außerdem gibt es 15 Großsteingräber aus der Jungsteinzeit.

Großsteingrab Bischofsbrück, Molbergen
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Eines der bekanntesten ist sicherlich das Großsteingrab in Bischofsbrück in der Gemeinde Molbergen. Weiter bestehen noch sichtbare Reste von sechs mittelalterlichen oder frühzeitlichen Burgen sowie 3 Landwehren aus dem 13. bis 15. Jahrhundert.
Wie erfahre ich, ob mein Gebäude ein Baudenkmal ist? |
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Über den Bestand der Bau- und Bodendenkmäler werden beim Niedersächsischem Landesamt für Denkmalpflege Listen geführt. Die Eigentümer der dort verzeichneten Denkmäler sind bzw. werden von der Aufnahme in das Verzeichnis in Kenntnis gesetzt. Der Landkreis Cloppenburg und die Gemeinden im Landkreis führen jeweils für ihr Gebiet Auszüge aus dem Verzeichnis der Baudenkmäler und der Bodendenkmalpflege. Jeder kann Einsicht in die Verzeichnisse nehmen.
Haben Sie Fragen zur Denkmaleigenschaft einer baulichen Anlage, können Sie sich an die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Cloppenburg wenden.
Sollte sich Ihr Gebäude oder Ihre Anlage im Bereich der Stadt Cloppenburg befinden, wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Cloppenburg (im Rathaus).
Was bedeutet der Denkmalschutz für den Eigentümer? |
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Kernaussage des Nieders. Denkmalschutzgesetzes ist die Pflicht zur Erhaltung, Pflege und wenn nötig zur Instandsetzung von Kulturdenkmälern.
Die Erhaltungspflicht findet ihre Grenzen, wo sie den Eigentümer wirtschaftlich unzumutbar belastet.
Welche Arbeiten sind genehmigungspflichtig? |
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Arbeiten an Baudenkmälern bzw. in der Nachbarschaft zu Baudenkmälern sind nach dem Nieders. Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig, wenn durch die Arbeiten das Baudenkmal bzw. das Erscheinungsbild des Baudenkmals betroffen ist. Bevor Sie also mit den Arbeiten an einem Gebäude beginnen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Unteren Denkmalschutzbehörde, ob Sie für die Durchführung der Arbeiten eine denkmalrechtliche Genehmigung oder eine Baugenehmigung benötigen. Die denkmalrechtliche Genehmigung unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von der Baugenehmigung, ist dafür aber gebührenfrei. Es ist jeweils nur eine der beiden Genehmigungen erforderlich.
Denkmalrechtliche Genehmigungen bedarf auch derjenige der nach im Boden verborgenen Kulturdenkmälern graben will oder der Erdarbeiten an den Stellen vornehmen möchte, von denen anzunehmen ist, dass sich dort Kulturdenkmäler befinden.
Finanzielle Unterstützungen und steuerliche Erleichterungen |
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Zuwendungen
Das Land Niedersachsen stellt regelmäßig Mittel für die Denkmalpflege bereit. Gefördert werden können Maßnahmen, die der Erhaltung und sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals dienen. Die Antragsstellung für Landesmittel sollte über den Landkreis Cloppenburg an das Land Niedersachsen erfolgen. Die entsprechenden Antragsvordrucke sind bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Cloppenburg erhältlich.
In Orten, in denen ein Dorferneuerungsprojekt läuft, besteht darüber hinaus auch für Baudenkmäler, die Möglichkeit der Förderung im Rahmen der Dorferneuerung. Eventuell weitere Zuwendungsgeber können bei den Unteren Denkmalschutzbehörden abgefragt werden.
Steuererleichterungen
Für Denkmaleigentümer sieht der Gesetzgeber diverse Möglichkeiten der Steuererleichterung vor. Zum einen besteht die Möglichkeit, die Instandsetzungs- und Modernisierungskosten eines Baudenkmals bei der Einkommenssteuer geltend zu machen. Darüber hinaus gibt es Vergünstigungen bei der Grundsteuer sowie den einheitswertabhängigen Steuern. Nähere Auskünfte zu Steuererleichterungen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder bei den Unteren Denkmalschutzbehörden.
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