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Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland (innergemeinschaftlicher Erwerb)
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oben
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Sie benötigen folgende Unterlagen
- Gültigen Personalausweis oder
Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden!
- bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie den Ausweis des Geschäftsführers
- Versicherungsbestätigung
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung)
- Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung)
- Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie bitte auch Ihren eigenen Ausweis mit.
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer [siehe Downloadbereich]
Kosten: 26,90 EUR - 58,60 EUR plus Kennzeichen (bei Wunschkennzeichen zzgl. 10,20 EUR)
Die Kennzeichen können für 16,00 EUR in der Zulassungsbehörde erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, kann dieses in der Schilderfirma vor Ort angefertigt werden für z. Zt. 32,00 EUR.
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Gebrauchte Fahrzeuge aus dem EU-Ausland
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oben
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Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden!
- bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie den Ausweis des Geschäftsführers
- Versicherungsbestätigung
- Vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung)
- ggf. Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC- Bescheinigung)
- gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung oder ggf. Vollabnahme nach § 21 StVZO und gültige Abgasuntersuchung (Fahrzeug ohne Papiere)
- Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie bitte auch Ihren eigenen Ausweis mit.
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer [siehe Downloadbereich]
Kosten: 26,90 EUR - 58,60 EUR plus Kennzeichen (Bei Wunschkennzeichen zzgl. 10,20 EUR)
Die Kennzeichen können für 16,00 EUR in der Zulassungsbehörde erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, kann dieses in der Schilderfirma vor Ort angefertigt werden für z. Zt. 32,00 EUR.
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Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aus dem Nicht-EU-Ausland
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oben
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Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden!
- bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie den Ausweis des Geschäftsführers
- Versicherungsbestätigung
- Vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung)
- ggf. Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC- Bescheinigung)
- gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung oder ggf. Vollabnahme nach § 21 StVZO und gültige Abgasuntersuchung
- Zollbescheinigung
- Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie bitte auch Ihren eigenen Ausweis mit.
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer [siehe Downloadbereich]
Kosten: 26,90 EUR - 58,60 EUR plus Kennzeichen (Bei Wunschkennzeichen zzgl. 10,20 EUR)
Die Kennzeichen können für 16,00 EUR in der Zulassungsbehörde erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, kann dieses in der Schilderfirma vor Ort angefertigt werden für z. Zt. 32,00 EUR.
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