Zur Startseite des Landkreises Cloppenburg
Alle Formulare /
Downloadangebote
Alle Öffnungszeiten
Aufgaben von A bis Z
Leitbild
Verwaltungs-
gliederung
Abfallberatung
Arbeitslosengeld II
Bauen und Planen
Fahrerlaubnisse
Feuerwehr und
Rettungsdienst
Finanzen
Frauen
Gesundheit
Gewerbe
Jagd- u. Waffenwesen
Jugend und Soziales
Kfz-Zulassung
Meldewesen
Naturschutz und
Landschaftspflege
Schulen und Kultur
Verkehr
Veterinärangelegen-
heiten und Lebens-
mittelüberwachung
Wasser, Abwasser
Wirtschafts-
informationen

© Impressum

KreistagKreisverwaltungStädte und GemeindenDer Landkreis ÜberblickServiceAktuelles
Kreisverwaltung Kfz-Zulassung
Zuständig: Ordnungsamt
Ansprechpartner: Stefan Wenig E-mail: wenig@lkclp.de
Telefon : 04471/15-113 Telefax : 04471/15115
Ansprechpartner: Heiner Menke E-mail: menke@lkclp.de
Telefon : 04471/15-270 Telefax : 04471/15115

Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland (innergemeinschaftlicher Erwerb) 


  oben

Mitgliedsstaaten der EU: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und ZypernSie benötigen folgende Unterlagen

  • Gültigen Personalausweis oder
    Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden!
  • bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie den Ausweis des Geschäftsführers
  • Versicherungsbestätigung
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung)
  • Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung)
  • Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie bitte auch Ihren eigenen Ausweis mit.
  • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer [siehe Downloadbereich]

Kosten: 26,90 EUR - 58,60 EUR plus Kennzeichen (bei Wunschkennzeichen zzgl. 10,20 EUR)
Die Kennzeichen können für 16,00 EUR in der Zulassungsbehörde erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, kann dieses in der Schilderfirma vor Ort angefertigt werden für z. Zt. 32,00 EUR.

Gebrauchte Fahrzeuge aus dem EU-Ausland 


  oben

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden!
  • bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie den Ausweis des Geschäftsführers
  • Versicherungsbestätigung
  • Vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung)
  • ggf. Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC- Bescheinigung)
  • gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung oder ggf. Vollabnahme nach § 21 StVZO und gültige Abgasuntersuchung (Fahrzeug ohne Papiere)
  • Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie bitte auch Ihren eigenen Ausweis mit.
  • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer [siehe Downloadbereich]

Kosten: 26,90 EUR - 58,60 EUR plus Kennzeichen (Bei Wunschkennzeichen zzgl. 10,20 EUR)

Die Kennzeichen können für 16,00 EUR in der Zulassungsbehörde erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, kann dieses in der Schilderfirma vor Ort angefertigt werden für z. Zt. 32,00 EUR.

Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aus dem Nicht-EU-Ausland 


  oben

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden!
  • bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie den Ausweis des Geschäftsführers
  • Versicherungsbestätigung
  • Vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen
  • Nachweis der Verfügungsberechtigung (Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung)
  • ggf. Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC- Bescheinigung)
  • gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung oder ggf. Vollabnahme nach § 21 StVZO und gültige Abgasuntersuchung
  • Zollbescheinigung
  • Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie bitte auch Ihren eigenen Ausweis mit.
  • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer [siehe Downloadbereich]

Kosten: 26,90 EUR - 58,60 EUR plus Kennzeichen (Bei Wunschkennzeichen zzgl. 10,20 EUR)

Die Kennzeichen können für 16,00 EUR in der Zulassungsbehörde erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, kann dieses in der Schilderfirma vor Ort angefertigt werden für z. Zt. 32,00 EUR.



 Hilfe  
  oben