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Zulassung auf gleichen Halter
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Fahrzeug war bereits in Cloppenburg auf Ihren Namen zugelassen und ist momentan stillgelegt.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder
Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden.
- bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie den Ausweis des Geschäftsführers
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw Abmeldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung
- entstempelte Kennzeichen (soweit noch vorhanden und wiederverwertbar)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer [siehe Downloadbereich]
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten: 11,70 EUR (Sofern Sie noch nicht im Besitz der ab 01.10.2005 gültigen Fahrzeugpapiere sind, erhöhen sich die Kosten um 8,70 EUR.)
Bei neuem Wunschkennzeichen 37,60 EUR plus Kennzeichen (z.Z. 32,00 EUR)
Fahrzeug war bereits in einem anderen Landkreis auf Ihren Namen zugelassen und ist momentan stillgelegt.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder
Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden.
- bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie den Ausweis des Geschäftsführers
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw Abmeldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer [siehe Downloadbereich]
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten: 27,40 EUR plus Kennzeichen (bei Wunschkennzeichen 10,20 EUR mehr) (Sofern Sie noch nicht im Besitz der ab 01.10.2005 gültigen Fahrzeugpapiere sind, erhöhen sich die Kosten um 8,70 EUR.)
Die Kennzeichen können für 16,00 EUR in der Zulassungsbehörde erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, kann dies in der Schilderfirma vor Ort hergestellt werden (Kosten zur Zeit 32,00 EUR).
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Umschreibung auf gleichen Halter
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Fahrzeug ist bereits in einem anderen Landkreis auf Ihren Namen zugelassen und soll nun Cloppenburger Kennzeichen bekommen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder
Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie den Ausweis des Geschäftsführers
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung
- auswärtige Kennzeichen (bitte vom Fahrzeug abbauen)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer [siehe Downloadbereich]
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten: 27,40 EUR plus Kennzeichen (bei Wunschkennzeichen 10,20 EUR mehr) (Sofern Sie noch nicht im Besitz der ab 01.10.2005 gültigen Fahrzeugpapiere sind, erhöhen sich die Kosten um 8,70 EUR.)
Die Kennzeichen können für 16,00 EUR in der Zulassungsbehörde erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, kann dies in der Schilderfirma vor Ort hergestellt werden. (Kosten zur Zeit 32,00 EUR)
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