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Kreisverwaltung Kfz-Zulassung
Zuständig: Ordnungsamt
Ansprechpartner: Stefan Wenig E-mail: wenig@lkclp.de
Telefon : 04471/15-113 Telefax : 04471/15115
Ansprechpartner: Heiner Menke E-mail: menke@lkclp.de
Telefon : 04471/15-270 Telefax : 04471/15115

Wenn Ihr Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist (es gilt der Tag der Erstzulassung), kann es als Oldtimer mit einem historischen Kennzeichen angemeldet werden. Hierfür muss aber eine Einzelabnahme für historische Fahrzeuge bei einer anerkannten technischen Prüfstelle durchgeführt und ein spezielles Gutachten nach § 23 StVZO für das Fahrzeug erstellt werden.

Dieses Gutachten ist die Voraussetzung für die Zuteilung eines historischen Kennzeichens.
Historische Kennzeichen erhalten am linken Rand das blaue Euro-Zeichen und am rechten Rand ein "H".

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden!)
  • bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie den Ausweis des Geschäftsführers
  • Ggf. Versicherungsbestätigung (ehemals Versicherungsdoppelkarte), wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt werden muß.
  • Gutachten nach § 23 StVZO einer anerkannten technischen Prüfstelle
  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei zugelassenen Fahrzeugen die Kennzeichen
  • Ggf. Nachweis über gültige Abgasuntersuchung (abhängig vom Alter des Fahrzeuges - Ottomotor ab Baujahr 01.07.1969, Diselmotor ab Baujahr 01.07.1977)
  • Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie bitte auch Ihren eigenen Ausweis mit.
  • Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer


Kosten: 29,50 EUR plus Kennzeichen (bei Wunschkennzeichen zzgl. 10,20 EUR

Sofern Sie noch nicht im Besitz der ab 01.10.2005 gültigen Fahrzeugpapiere sind, erhöhen sich die Kosten um 8,70 EUR.

Bei ungetypten Fahrzeugen, d. h. Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden, erhöht sich die Verwaltungsgebühr aufgrund des Aufwandes um 15,30 EUR.
Durch die Aufnahme des "H" in das Kennzeichen, kann die bisherige Kennzeichenkombination zu lang für das Schild werden, In solchen Fällen wird dann eine Umkennzeichnung notwendig, die weitere Kosten verursacht. Eine 5-stellige Kennzeichenkombination (z.B. CLP-AA 123) ist zu lang und muss umgekennzeichnet werden.
Sollte durch die Zuteilung des historischen Kennzeichens eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der Kennzeichengröße erforderlich sein, muss das Fahrzeug in der Hauptstelle in Cloppenburg vorgeführt werden.

Hinweis: Die Kennzeichen müssen in der Schilderfirma vor Ort angefertigt werden. (Kosten z. Zt. 32,00 EUR)



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