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Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Versicherungsbestätigung (ehemals Versicherungsdoppelkarte) für Kurzzeitkennzeichen [Hinweise zum Ausfüllen von Versicherungsbestätigungen siehe Downloadbereich]
- gültigen Personalausweis oder
Reisepass mit aktueller
Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden.
- bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie der Ausweis des Geschäftsführers
Falls Sie für eine andere Person ein Kurzzeitkennzeichen beantragen
wollen, benötigen Sie deren schriftliche
Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder
deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch
bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten: 10,50 EUR plus 23,00 EUR für
die Kennzeichenschilder bei der Schilderfirma.
Die Kennzeichen werden vor Ort in der Schilderfirma angefertigt.
Für den Antrag auf Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen [siehe Downloadbereich] müssen
Sie einige Angaben machen können, wie z. B. Fahrzeugart, Fahrtstrecke,
Verwendungszweck.
Diese Angaben können Sie auf der Rückseite des Antrages
machen.
Kurzzeitkennzeichen werden je nach Ausstellung Ihrer Versicherungsbestätigung für 3 bis höchstens 5 Tage zugeteilt und dürfen nur für ein Fahrzeug verwendet werden.
Vom Halter des Kurzzeitkennzeichens sind die genauen technischen Daten des Fahrzeugs vor Antritt der ersten Fahrt (nur Probe- Vorführungs- und Überführungsfahrt) in den roten Fahrzeugschein einzutragen. Bei einer polizeilichen Kontrolle muss der rote Fahrzeugschein unbedingt ausgefüllt sein, da die Polizei sonst von einer Mehrfachbenutzung ausgeht und die Fahrt beenden kann.
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