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Kreisverwaltung Kfz-Zulassung
Zuständig: Ordnungsamt
Ansprechpartner: Stefan Wenig E-mail: wenig@lkclp.de
Telefon : 04471/15-113 Telefax : 04471/15115
Ansprechpartner: Heiner Menke E-mail: menke@lkclp.de
Telefon : 04471/15-270 Telefax : 04471/15115

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Versicherungsbestätigung (ehemals Versicherungsdoppelkarte) für Kurzzeitkennzeichen [Hinweise zum Ausfüllen von Versicherungsbestätigungen siehe Downloadbereich]
  • gültigen Personalausweis oder
    Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden.
  • bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie der Ausweis des Geschäftsführers

Falls Sie für eine andere Person ein Kurzzeitkennzeichen beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.

Kosten: 10,50 EUR plus 23,00 EUR für die Kennzeichenschilder bei der Schilderfirma.

Die Kennzeichen werden vor Ort in der Schilderfirma angefertigt.
Für den Antrag auf Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen [siehe Downloadbereich] müssen Sie einige Angaben machen können, wie z. B. Fahrzeugart, Fahrtstrecke, Verwendungszweck.
Diese Angaben können Sie auf der Rückseite des Antrages machen.

Kurzzeitkennzeichen werden je nach Ausstellung Ihrer Versicherungsbestätigung für 3 bis höchstens 5 Tage zugeteilt und dürfen nur für ein Fahrzeug verwendet werden.

Vom Halter des Kurzzeitkennzeichens sind die genauen technischen Daten des Fahrzeugs vor Antritt der ersten Fahrt (nur Probe- Vorführungs- und Überführungsfahrt) in den roten Fahrzeugschein einzutragen. Bei einer polizeilichen Kontrolle muss der rote Fahrzeugschein unbedingt ausgefüllt sein, da die Polizei sonst von einer Mehrfachbenutzung ausgeht und die Fahrt beenden kann.



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