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Ein Fahrzeug können Sie beim Landkreis Cloppenburg in der
Zulassungsbehörde, Eschstr. 29 , zulassen (Öffnungszeiten beziehen sich auf die Ausgabe der Bedienungsmarken)
Öffnungszeiten für den Bereich:
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KFZ-Zulassung Cloppenburg |
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Eschstr. 29
49661 Cloppenburg
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montags - donnerstags
freitags
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7.30 Uhr - 15.00 Uhr
7.30 Uhr - 11.30 Uhr
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Zuständig: Ordnungsamt
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Ansprechpartner: Stefan Wenig
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E-mail: wenig@lkclp.de
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Telefon : 04471/15-113
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Telefax : 04471/15115
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Ansprechpartner: Heiner Menke
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E-mail: menke@lkclp.de
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Telefon : 04471/15-270
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Telefax : 04471/15115
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Zusätzlich gibt es eine Außenstelle in Friesoythe,
Emsstr. 1. Dort haben wir folgende Zeiten (Öffnungszeiten beziehen sich auf die Ausgabe der Bedienungsmarken):
Öffnungszeiten für den Bereich:
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KFZ-Zulassung Friesoythe |
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Emsstr. 1
26169 Friesoythe
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montags - freitags
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7.30 Uhr - 11.30 Uhr
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Achtung:
Bitte bringen Sie ab dem 01. Oktober 2005 immer den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief mit, da es neue Zulassungsdokumente gibt. Die neue Bezeichnung lautet Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Damit Sie Zeit und unnötige Wege sparen und Ihr Auto bzw. Fahrzeug problemlos zulassen (anmelden) können, sollten Sie je nach Zulassungsart die aufgeführten Unterlagen komplett und im Original vorlegen können. Sind die Unterlagen unvollständig, kann Ihr Antrag leider nicht sofort bearbeitet werden.
Daher lesen Sie bitte die für Sie passende Aufstellung genau durch.
In einigen wenigen Einzelfällen sind weitere, hier nicht aufgeführte Unterlagen mitzubringen (z. B. beim Import von Fahrzeugen oder Fahrzeugeigenbauten).
Die auf unseren Seiten angegebenen Gebühren können im Einzelfall abweichen, z.B. wenn bei einer Zulassung gleichzeitig eine technische Änderung einzutragen ist, wenn eine Zulassungsbescheinigung Teil II zur Bank gesandt werden muss usw. Die letztendliche Gebührenhöhe kann somit oftmals erst während des Zulassungsvorganges ermittelt werden.
Sollte Ihr Anliegen nicht auf unseren Internet-Seiten zu finden sein, informieren wir Sie gerne in der Zulassungsbehörde Cloppenburg persönlich oder unter den Telefonnummern 04471 / 15-101, 15-270 oder 15-113 oder in der Zulassungsbehörde Friesoythe unter der Telefonnummer 04491 / 2014.
In den Zulassungsbehörden Cloppenburg und Friesoythe können Sie bargeldlos mit EC-Karte bezahlen.
Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, können Sie dieses entweder hier selbst aussuchen oder unter den oben angegebenen Telefonnummern vorab erfragen und gegen eine geringe Gebühr (zahlbar bei Zulassung) von 2,60 EUR reservieren lassen. Reservierungen per Internet werden einen Monat aufrecht erhalten, telefonische Reservierungen drei Monate.
Noch etwas: Falls Sie ein kleineres Kennzeichen benötigen (z. B. für amerikanische Fahrzeuge), muss das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden, damit ein passendes Kennzeichen zugeteilt werden kann. Die Vorführung ist nur bei erstmaliger Zulassung im Landkreis Cloppenburg erforderlich und nur in der Hauptstelle Cloppenburg möglich.
Einen Antrag auf Zulassung brauchen Sie bei uns nicht auszufüllen. Dies erledigen wir für Sie.
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht [siehe Downloadbereich] und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung sowie eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer für das Finanzamt.
Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden.
Natürlich müssen Sie auch Ihren eigenen Ausweis mitbringen.
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