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Kreisverwaltung Jugend und Soziales
Zuständig: Jugendamt
Ansprechpartner: Frank Knuck E-mail: knuck@lkclp.de
Telefon : 04471/15-560 Telefax : 04471/85697
Ansprechpartnerin: Angelika Meckelnborg E-mail: meckelnborg@lkclp.de
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Hilfe für Alleinerziehende - Der Unterhaltsvorschuss

Falls Sie Ihr Kind allein erziehen und keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen, kann beim Jugendamt des Landkreises Cloppenburg ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden.

Einen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat Ihr Kind, wenn es

  • noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet hat (Die Zahlungen erfolgen allerdings längstens für 72 Monate)
  • im Bundesgebiet bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder der von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil oder Waisenbezüge in Höhe des Unterhaltsvorschusses erhält

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt für Kinder bis unter 6 Jahre monatlich 133,00 EUR und für ältere Kinder bis unter 12 Jahren monatlich 180,00 EUR. (Stand: Januar 2010)

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Jugendamtes.



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