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Hilfe für Alleinerziehende - Der
Unterhaltsvorschuss
Falls Sie Ihr Kind allein erziehen und keinen regelmäßigen
Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen, kann beim Jugendamt des
Landkreises Cloppenburg ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt
werden.
Einen Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
hat Ihr Kind, wenn es
- noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet hat (Die Zahlungen
erfolgen allerdings längstens für 72 Monate)
- im Bundesgebiet bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet
oder geschieden ist oder der von seinem Ehegatten dauernd getrennt
lebt
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen
Elternteil oder Waisenbezüge in Höhe des Unterhaltsvorschusses
erhält
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt für Kinder bis unter 6 Jahre monatlich 133,00 EUR und für ältere Kinder bis unter 12 Jahren monatlich 180,00 EUR. (Stand: Januar 2010)
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Jugendamtes.
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