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Kreisverwaltung Jugend und Soziales
Zuständig: Jugendamt
Ansprechpartnerin: Hildegard Wübben-Siefer E-mail: wuebben-siefer@lkclp.de
Telefon : 04471/15-284 Telefax : 04471/85697

Übersicht



Auftrag der Jugendhilfe 


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Die Jugendhilfe als Teil der staatlichen Fürsorge hat den Auftrag,

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.
  • dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen

Allgemeiner Sozialdienst (ASD) - Bezirkssozialarbeit 


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Der ASD umfasst die

  • Beratung der Familien über allgemeine Förderung der Erziehung und Entwicklung junger Menschen
  • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge

Sozialpädagogische Familienhilfe 


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Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine vorbeugende Hilfeform. Sie setzt im unmittelbaren Lebensbereich der betroffenen Familien an und arbeitet die Probleme mit den Familienmitgliedern zusammen in einem längerfristigen, bis zu ca. 1 ½ bis 2 Jahren dauernden Zeitraum auf.

Die Familie soll durch die gleichmäßige professionelle Betreuung des Jugendamtes befähigt werden, Konflikte und Belastungen zu bearbeiten, zu mildern, auszuhalten und sich neue Verhaltensweisen anzueignen.

Jugendgerichtshilfe 


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Die Jugendgerichtshilfe kann man als Bindeglied zwischen Jugendgericht und Jugendamt bezeichnen. Die Arbeit des Jugendamtes hat dabei zwei Schwerpunkte:

  1. Das Jugendamt gibt für das Gericht Stellungnahmen zur Person des Jugendlichen und zu seinem sozialen Umfeld ab. Auch zur begangenen Straftat äußert sich das Jugendamt und macht vor dem Hintergrund der Erkenntnisse des Amtes Vorschläge zum Strafmaß.
  2. Das Jugendamt berät und betreut den betroffenen Jugendlichen und seine Eltern.

Sozialpädagogische Gruppenarbeit 


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Die Teilnahme an der sozialpädagogischen Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen helfen, ihre Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme zu überwinden. Außerdem soll durch diese Gruppenarbeit das soziale Lernen gefördert werden.

Ambulante sozialpädagogische Hilfestellungen 


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Ziel dieser Hilfestellung ist es, auf Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender immer häufiger nicht formell (Anklage und Gerichtsverfahren) zu reagieren und somit freiheitsentziehende Maßnahmen, insbesondere Jugendarrest, zu vermeiden.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden folgende Hilfestellungen angeboten:

  • Sozialer Trainingskurs
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Einzelbetreuung und -beratung (Betreuungsweisung)




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