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Übersicht
Auftrag der Jugendhilfe |
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Die Jugendhilfe als Teil der staatlichen Fürsorge hat den
Auftrag,
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden
oder abzubauen
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu
beraten und zu unterstützen
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen.
- dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge
Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche
Umwelt zu erhalten oder zu schaffen
Allgemeiner Sozialdienst (ASD) - Bezirkssozialarbeit |
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Der ASD umfasst die
- Beratung der Familien über allgemeine Förderung der
Erziehung und Entwicklung junger Menschen
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen
Sorge
Sozialpädagogische Familienhilfe |
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Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine vorbeugende
Hilfeform. Sie setzt im unmittelbaren Lebensbereich der betroffenen
Familien an und arbeitet die Probleme mit den Familienmitgliedern
zusammen in einem längerfristigen, bis zu ca. 1 ½ bis
2 Jahren dauernden Zeitraum auf.
Die Familie soll durch die gleichmäßige professionelle
Betreuung des Jugendamtes befähigt werden, Konflikte und Belastungen
zu bearbeiten, zu mildern, auszuhalten und sich neue Verhaltensweisen
anzueignen.
Jugendgerichtshilfe |
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Die Jugendgerichtshilfe kann man als Bindeglied zwischen Jugendgericht
und Jugendamt bezeichnen. Die Arbeit des Jugendamtes hat dabei zwei
Schwerpunkte:
- Das Jugendamt gibt für das Gericht Stellungnahmen zur
Person des Jugendlichen und zu seinem sozialen Umfeld ab. Auch
zur begangenen Straftat äußert sich das Jugendamt und
macht vor dem Hintergrund der Erkenntnisse des Amtes Vorschläge
zum Strafmaß.
- Das Jugendamt berät und betreut den betroffenen Jugendlichen
und seine Eltern.
Sozialpädagogische Gruppenarbeit |
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Die Teilnahme an der sozialpädagogischen Gruppenarbeit soll
älteren Kindern und Jugendlichen helfen, ihre Entwicklungsschwierigkeiten
und Verhaltensprobleme zu überwinden. Außerdem soll durch
diese Gruppenarbeit das soziale Lernen gefördert werden.
Ambulante sozialpädagogische Hilfestellungen |
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Ziel dieser Hilfestellung ist es, auf Straftaten Jugendlicher und
Heranwachsender immer häufiger nicht formell (Anklage und Gerichtsverfahren)
zu reagieren und somit freiheitsentziehende Maßnahmen, insbesondere
Jugendarrest, zu vermeiden.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden folgende Hilfestellungen angeboten:
- Sozialer Trainingskurs
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Einzelbetreuung und -beratung (Betreuungsweisung)
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