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Kreisverwaltung Jugend und Soziales
Zuständig: Jugendamt
Telefon : 04471/15-218 E-mail: jugendpflege@lkclp.de

Jugendschutz im Landkreis Cloppenburg

Übersicht:

Was ist Jugendschutz?  


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Eine der Aufgaben der Kreisjugendpflege im Landkreis Cloppenburg ist der Jugendschutz in der Öffentlichkeit.
Jugendschutz ist ein weites Feld. Der Staat, und als ausführendes Organ das jeweilige Jugendamt hat nach §14 KJHG die Verpflichtung, dann einzugreifen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist (staatliches Wächteramt). Nach §16 AG KJHG sind die Städte und Gemeinden, die ein Jugendamt errichtet haben, verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Gesetze zum Jugendschutz.Bei der Ausübung des staatlichen Wächteramtes bleibt aber stets der elterliche Erziehungsvorrang im Blick.
Jugendschutz soll als Leistung verstanden werden, welche die Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben präventiv (d.h. bevor etwas passiert ist) unterstützt und dazu beiträgt, die Entwicklung des Kindes zu fördern und vor Beeinträchtigungen zu schützen. §14 KJHG geht explizit auf den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz ein. Dort heißt es:

  • Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
  • Die Maßnahmen sollen:
    1. Junge Menschen dazu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen
    2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.

Der Jugendschutz ist untergliedert in den erzieherischen Jugendschutz und den gesetzlichen Jugendschutz.

Im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz geht es darum, präventive Maßnahmen als Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen anzubieten. Diese Prävention soll im Sinne vorbeugender Erziehung Fehlentwicklungen von Kindern und Jugendlichen verhindern helfen. Die Kreisjugendpflege bietet im Rahmen des erzieherischen Jugendschutzes auf Anfrage Informationsveranstaltungen zum Jugendschutz für Schulen, Vereine und Gewerbetreibende an, gibt Informationsmaterial heraus, berät zu den Themenfeldern im Jugendschutz und Jugendmedienschutz und gibt Hinweise auf weitere Beratungsangebote.

Im gesetzlichen Jugendschutz geht es um die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta durch die Durchführung von Jugendschutzkontrollen und Alkohol-Testkäufe in Diskotheken, Spielhallen, Videotheken, Kiosken, Tankstellen und Gaststätten. Bei den Kontrollen und Testkäufen geht es darum, dass vor allem die Betreiber der Einrichtungen sich an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes halten, - nicht darum, den Jugendlichen den Spaß am Feiern zu verderben. Den Erwachsenen soll ihre Verantwortung für die Gesundheit und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bewusst gemacht werden. Damit will der gesetzliche Jugendschutz Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen, z.B. durch Alkohol, übermäßigem Medienkonsum usw. schützen.

Jugendschutz ist als Querschnittsaufgabe zu sehen.Für eine effektive Wahrnehmung der Aufgaben ist deshalb eine stabile Kooperation zwischen den zuständigen Behörden notwendig. Dabei sollen sich erzieherischer und kontrollierender Jugendschutz ergänzen.



Diskothekenbesuch unter 18 Jahren? - So geht's!  


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Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) besagt, dass Jugendliche unter 16 Jahren sich ohne Begleitung gar nicht und Jugendliche ab 16 Jahren nur bis 24.00 Uhr in einer Gaststätte, Diskothek oder bei einer anderen Tanzveranstaltung aufhalten dürfen. Wird dies trotzdem erlaubt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und dem verantwortlichen Erwachsenen (Veranstalter, Eltern) droht ein Bußgeld in Höhe bis zu 50.000,- Euro. Da auch dem Gesetzgeber klar ist, dass Jugendliche mit zunehmendem Alter immer selbständiger und unabhängiger werden und sich das Ausgeherhalten im Vergleich zu früher verändert hat, wurde mit dem neuen Jugendschutzgesetz im Jahr 2003 eine Neuerung eingeführt:

Jugendliche können sich nun in Begleitung einer durch die Eltern eingesetzten erziehungsbeauftragten Person (Erziehungsbeauftragte/r) in einer Gaststätte, Diskothek oder bei einer sonstigen Tanzveranstaltung aufhalten, wobei die Erziehungsbeauftragung an bestimmte Bedingungen gebunden ist. So muss die erziehungsbeauftragte Person z.B. mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht stark alkoholisiert sein, um ihrer Aufsichtspflicht nachkommen zu können.
Um die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes besser umsetzen zu können, haben der Landkreis Cloppenburg und die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta gemeinsam mit den Diskothekenbetreibern im Landkreis einen Vordruck für die Erziehungsbeauftragung entwickelt. Dieser enthält alle wichtigen Informationen für Eltern und Erziehungsbeauftragte und muss vollständig ausgefüllt sowohl vom jeweiligen Jugendlichen als auch von der erziehungsbeauftragten Person während eines Diskothekenbesuchs mitgeführt werden.
Darüber hinaus haben die Diskothekenbetreiber im Jahr 2010 eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Umsetzung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes unterzeichnet.

Folgende Dokumente zum Thema finden Sie in unserem Downloadbereich - Jugend und Soziales unter der Rubrik Jugendschutz:
  • Tabelle JuSchG
  • Jugendschutzgesetz Text deutsch
  • Jugendschutzgesetz Text russisch
  • Erziehungsbeauftragung Landkreis Cloppenburg


Alkohol- und Unfallprävention "Projekt Schutzengel"  


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Logo des Projekts SchutzengelEin Projekt zur Alkohol- und Unfallprävention in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta



SchutzengelausweisIm Landkreis Cloppenburg leben ca. 19.000 junge Menschen im Alter zwischen 16 und 24 Jahren. Um am Ausbildungs- und Arbeitsleben sowie an Freizeitangeboten teilnehmen zu können, sind viele von ihnen auf Mobilität und damit die Nutzung von Fahrzeugen angewiesen. Dabei kommt es in dieser Altersgruppe überdurchschnittlich oft zu Unfällen. Ursachen sind Fehleinschätzung der eigenen Fähigkeiten, Gruppenzwang, fehlende Ich-Stärke oder den Konsum von Alkohol oder Drogen. Nicht nur FahrerInnen, sondern auch Bei- bzw. MitfahrerInnen verpassen es, sich in den entscheidenden Augenblicken für die Sicherheit zu entschließen.
Um dem entgegenzuwirken, hat der Landkreis Cloppenburg gemeinsam mit dem Landkreis Vechta und der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta im Jahr 2006 das SCHUTZENGELPROJEKT ins Leben gerufen. In beiden Landkreisen haben etwa 35.000 junge Menschen die Möglichkeit, SCHUTZENGEL zu werden. Sie können durch Veränderung der eigenen Einstellung und ihres Verhaltens sowie durch Übernahme von Verantwortung im Straßenverkehr positiv auf Gleichaltrige einwirken. So tragen sie dazu bei, die Unfallzahlen in dieser Altersgruppe zu senken.
Alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 16 und 24 Jahren erhalten ein Anschreiben des Landkreises, in welchem sie darum gebeten werden, als SCHUTZENGEL in Aktion zu treten. Im Landkreis Cloppenburg haben sich seit Beginn etwa 10.000 junge Leute für das SCHUTZENGELPROJEKT angemeldet, und es werden täglich mehr.

Wie kann ich mitmachen?

Wer Interesse hat, beim Schutzengelprojekt mitzumachen, wendet sich an den Landkreis Cloppenburg oder meldet sich auf der Internetseite des Schutzengelprojekts (siehe Linkliste Jugend und Soziales - Allgemeine Links) an. Er/Sie erhält dann einen Schutzengelausweis, welcher sie in ihrer Tätigkeit bestätigen soll. Jede/r Jugendliche/junge Erwachsene kann also selbst entscheiden, ob er/sie an dem SCHUTZENGELPROJEKT teilnimmt.

Der Schutzengelausweis

Der Ausweis bietet den jungen Leuten außerdem die Möglichkeit, beim Einkauf oder bei der Wahrnehmung von Freizeitangeboten im Landkreisgebiet Rabatte zu erhalten. Eine Übersicht über die bisherigen Rabattgeber findet man auf der Internetseite des Schutzengelprojektes. Der Schutzengelausweis und die mit ihm verbundenen Vergünstigungen sind zunächst ein Jahr gültig. Damit die Schutzengel auch im darauffolgenden Jahr die Vergünstigungen nutzen können, müssen sie an einer Schutzengel-Qualifizierung ("Quali") teilnehmen. Dies sind u.a. Veranstaltungen im Bereich Fahrsicherheitstraining, Personale Kommunikation, Selbstbehauptungstrainings, Erste-Hilfe-Kurse, sowie Workshops mit verschiedenen ReferenInnen zu den Themenbereichen Zivilcourage, Gewalt-, Drogen, Alkohol- und Verkehrsprävention.
Alle mit Schutzengel-Logo gekennzeichneten Fortbildungsmaßnahmen gelten als SCHUTZENGEL-Qualifizierungen. Außerdem hat das Schutzengelprojekt seit dem Jahr 2009 ein spezielles Angebot für Schulklassen oder andere größere Gruppen: Das Fahrsicherheitsprogramm "action - Schutzengel in Aktion", bei dem junge Leute einen Einblick in das Verhalten eines Fahrzeugs bei unterschiedlichen Straßenverhältnissen und Geschwindigkeiten bekommen, um so die möglichen Gefahren besser einschätzen zu lernen. Terminanfragen hierzu beantwortet Anika Olliges.

Mit dem Projekt möchten wir bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen das Gefahrenbewusstsein in Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wecken bzw. stärken. Wir wollen die jungen Leute dazu ermutigen, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, indem sie auf Gleichaltrige einwirken, so dass diese sich nicht alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen ans Steuer setzen. So können Verkehrsunfälle mit häufig schweren Verletzungen bei jungen Leuten verringert werden.
Prominente Unterstützung erhält das SCHUTZENGELPROJEKT bereits von Lena Gercke ("Germany's next Top Model"), Timo Glock ("to limit", Rennfahrer) und Oliver Bokern (Schauspieler "Verliebt in Berlin").

Das Schutzengelprojekt ist im Jahr 2010 eine Kooperation mit der Hochschule Vechta eingegangen und sich in diesem Zusammenhang einem Regionalen Experten-Netzwerk (Regional Centre of Expertise = RCE) angeschlossen. Ziel dieses Netzwerkes sind der Austausch und die Zusammenarbeit im Sinne nachhaltiger Bildung und Entwicklung. Die United Nations haben von 2005 bi 2014 die Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" ausgerufen. Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen soll nachhaltiges Denken und Handeln vermittelt werden. Menschen sollen in die Lage versetzt werden, Entscheidungen für die Zukunft zu treffen und dabei abzuschätzen, wie sich das eigene Handeln auf künftige Generationen auswirkt. Die UN-Mitgliedsstaaten haben sich dazu verpflichtet, dieses Konzept zu stärken und Netzwerke zu schaffen, um Akteure auf regionaler Ebene zusammen zu bringen. Das "RCE Oldenburger Münsterland" mit dem Schutzengelprojekt als Partner und Ursprungsprojekt wurde von der UNU (United Nations University) als RCE (Regionales Experten-Netzwerk) anerkannt und ist damit eines von weltweit 74 solcher Netzwerke, von denen nur vier in Deutschland sind. Diese befinden sich in Hamburg, München, Nürnberg und dem Oldenburger Münsterland. Damit ist das RCE im Oldenburger Münsterland das kleinste dieser Netzwerke. Das RCE Oldenburger Münsterland und auch das Schutzengelprojekt in seiner bestehenden Form selbst erfährt somit hohe internationale Anerkennung. Internetseite: www.rce-om.de

Aktuelle Informationen zu dem SCHUTZENGELPROJEKT gibt es auf der Internetseite des Schutzengelprojekts (siehe Linkliste Jugend und Soziales - Allgemeine Links) und bei

Kreisjugendpflege

Tel. 04471/15-218
Email: jugendpflege@lkclp.de

oder

Anika Olliges
vom Caritas-Sozialwerk Cloppenburg
Tel. 04471/15-591
Email: schutzengel@lkclp.de.

Hol ihn Dir - Deinen Schutzengelausweis



Das Schutzengel-Team im Landkreis Cloppenburg:

Anika Olliges (Caritas-Soialwerk St. Elisabeth)
Anika Olliges
Caritas-Soialwerk
St. Elisabeth
Achim Wach (Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, Verkehrssicherheitsberater)
Achim Wach
Polizeiinspektion
Cloppenburg/Vechta,
Verkehrssicherheitsberater
Roland Wilke (Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, Referent für personale Kommunikation)
Roland Wilke
Polizeiinspektion
Cloppenburg/Vechta,
Referent für
personale Kommunikation
Alexandra Kröger (Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta)
Alexandra Kröger
Polizeiinspektion
Cloppenburg/Vechta
Stephanie Siemer (Referentin für personale Kommunikation)
Stephanie Siemer
Referentin für
personale Kommunikation
Anne Uhlhorn (Referentin für personale Kommunikation)
Anne Uhlhorn
Referentin für
personale Kommunikation
Walter Lohmann (Teamleiter der Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V.und Fahrspaß Verkehrssicherheits GmbH, Mitglied der Kreisverkehrswacht Cloppenburg, Fahrsicherheitsprogramm action - Schutzengel in Aktion)
Walter Lohmann
Teamleiter der
Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V.
und
Fahrspaß Verkehrssicherheits GmbH,
Mitglied der
Kreisverkehrswacht Cloppenburg,
Fahrsicherheitsprogramm
"action - Schutzengel in Aktion"


Folgende Dokumente zum Thema finden Sie in unserem Downloadbereich - Jugend und Soziales unter der Rubrik Jugendschutz:
  • Flyer "Schutzengel haben mehr vom Leben"
  • Flyer: "Action - Schutzengel in Aktion"
  • Schutzengel-Rabattgebervereinbarung
  • Schutzengel-Sponsorenvereinbarung


Keine Kurzen für die Kurzen 


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Logo des Projekts Keine Kurzen für die KurzenEin Projekt der Suchtprävention zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes im Landkreis Cloppenburg

Hintergrund des Projektes

Bei landkreisweiten Jugendschutzkontrollen von Polizei, Ordnungsamt und Jugendamt wurde deutlich, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz auch nach Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes am 1. April 2003 nicht dem tatsächlichen Ausgehverhalten von Jugendlichen und ihrem Alkoholkonsum-Verhalten entsprechen.

Bei Großfeten (Zeltfeten, Karnevalsumzüge, Schützenfeste) werden immer häufiger Verstöße festgestellt, bei denen es nicht nur um die Übertretung der gesetzlich vorgegebenen Ausgehzeiten von Jugendlichen geht, sondern in verstärktem Maße auch um die Abgabe von Alkohol an und den Alkoholkonsum von Minderjährigen. Ein weiteres Problemfeld stellt die Abgabe von Alkoholika an Minderjährige durch Tankstellen, Kioske, Supermärkte etc. dar.

Der Konsum von Alkohol als legale Droge spielt in der ländlichen Region des Landkreises Cloppenburg bei den Erwachsenen nach wie vor eine große Rolle und wird weitgehend akzeptiert.

Der allgemeine Trend zum sinkenden Alter beim Erstkonsum unter Kindern und Jugendlichen lässt sich auch für den Landkreis Cloppenburg feststellen.

Dieser frühzeitige und übermäßige Alkoholkonsum Jugendlicher wurde bzw. wird schon viel zu lange bagatellisiert. Vor diesem Hintergrund des scheinbar weitgehend akzeptierten Alkoholkonsums Jugendlicher und des aus Sicht der Projekt-Initiatoren oft mangelnden Verantwortungsbewusstseins Erwachsener wurde die Aktion "Keine Kurzen für die Kurzen" ins Leben gerufen.

Die Initiative dazu ging vom Lastruper Karneval Verein von 1969 e. V. aus.

Initiatoren, Kooperationspartner und Sponsoren:
  • Lastruper Karnevalsverein von 1969 e. V.
  • Fachstelle für Suchtprävention der Stiftung Edith Stein, Bürgermeister-Heukamp-Straße 22, 49661 Cloppenburg
  • Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta, Bahnhofstraße 62, 49661 Cloppenburg
  • Landkreis Cloppenburg, Jugendamt / Kreisjugendpflege, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg
Keine Kurzen für die Kurzen Kooperation
Sponsoren für den ersten Projektabschnitt (Modellversuch in der Gemeinde Lastrup):
  • Dehoga Cloppenburg Stadt und Land
  • Dehoga Ortsgruppe Friesoythe
Projektziele:
  • Stärkung der Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Themen Jugendschutz und Alkoholkonsum bei Jugendlichen, Einnehmen einer klaren Haltung
  • Einhaltung/Umsetzung des Jugendschutzgesetzes bei Festen und Grossveranstaltungen im Landkreis Cloppenburg
  • Sensibilisierung für verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol
  • Wahrnehmung der Vorbildfunktion Erwachsener
  • Rückgang von polizeilichen Auffälligkeiten (Straftaten und Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluß)
  • Multiplikatoren und Vernetzungsarbeit
Zielgruppen:

Erwachsene:
  • Eltern
  • Vereinsverantwortliche
  • Geschäftsleute
  • Gastwirte
  • Lehrer
  • alle Bürger
Kinder und Jugendliche:
  • Angebote in Jugendarbeit und Schule

Bisherige Aktionen im Rahmen des Projektes:

Die folgende Karte gibt einen Überblick darüber, in welchen Städten und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg das Projekt "Keine Kurzen für die Kurzen" bereits von einzelnen Gruppen und Vereinen umgesetzt wird:

Bisherige Aktionen Keine Kurzen für die Kurzen im Landkreis Cloppenburg

Neben der Zusammenarbeit mit einzelnen Gruppen und Vereinen in den Städten und Gemeinden im Landkreis sind wir eine Kooperation mit dem Kreissportbund Cloppenburg und dem Landessportbund Niedersachsen eingegangen. Gemeinsam haben wir mehrere Module zu den Themen Jugendschutz und Alkoholprävention entwickelt und bringen diese in die Übungsleiterausbildung mit ein. Eine weitere Kooperation haben wir mit den Berufsbildenden Schulen im Landkreis Cloppenburg. Dort schulen wir die Auszubildenden im Fachbereich Einzelhandel zum Bereich Jugendschutz und geben Handlungstipps für die praktische Umsetzung. Darüber hinaus bieten wir Gewerbetreibenden (Einzelhandel, Tankstellen, Kioske) die Möglichkeit an, Informationsveranstaltungen zum Jugendschutz in Anspruch zu nehmen.

Wir hoffen natürlich, dass die bereits laufenden Aktionen einen Anreiz für andere darstellen, das Projekt bei weiteren Veranstaltungen von Vereinen, Präventionsräten und anderen Gruppen im Landkreis Cloppenburg umzusetzen.

Zur Information geben die Initiatoren in Verbindung mit einem Informationsgespräch an Interessierte eine Projektbeschreibung über den Aufbau und den bisherigen Verlauf des Projektes heraus.
Die Projektbeschreibung soll Interessierten die Möglichkeit bieten, sich an der Aktion zu beteiligen. Um eine größtmögliche Wirkung zu erzielen, ist es den Initiatoren wichtig, dass die Projektmaterialien ausschließlich in Zusammenhang mit einer Information durch die Kooperationspartner und sich anschließenden vertiefenden Gesprächen und Aktivitäten bereitgestellt werden.
Wer Interesse an einer Beteiligung an dem Projekt "Keine Kurzen für die Kurzen" hat oder weitere Informationen haben möchte, kann sich wenden an:

  • Fachstelle für Suchtprävention der Stiftung Edith Stein
    Präventionsfachkraft: Frau Verena Höffmann
    Am Capitol 4
    49661 Cloppenburg
    Tel.: 04471/85960
  • Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta
    Beauftragter für Jugendsachen: Herr KHK Harald Nienaber
    Bahnhofstraße 62
    49661 Cloppenburg
    Tel.: 04471/1860-107
  • Landkreis Cloppenburg
    Jugendamt/ Kreisjugendpflege
    Eschstraße 29
    49661 Cloppenburg
    Tel.: 04471/15-218

Projektmaterialien:

Projektmaterialien Keine Kurzen für die Kurzen

Folgende Dokumente zum Thema finden Sie in unserem Downloadbereich - Jugend und Soziales unter der Rubrik Jugendschutz:

  • Keine Kurzen für die Kurzen - Projektbeschreibung
  • Keine Kurzen für die Kurzen - Tipps für Veranstalter


Jugendmedienschutz im Landkreis Cloppenburg 


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Jugendmedienschutz im Landkreis Cloppenburg

Ganz selbstverständlich wachsen Kinder mit Medien auf: CDs begleiten sie in den Schlaf, Computerspiele lassen sie in fremde Welten eintauchen und erste Erfolgserlebnisse am Bildschirm erleben, Kindersendungen im Fernsehen strukturieren ihre Freizeit, Jugendliche chatten und surfen im Internet.

Der Ort, an dem Kinder und Jugendliche zuerst den Umgang mit Medien erfahren und erlernen, ist die Familie. Neben Unterhaltung, Information und Kommunikation werden aber auch jugendgefährdende Inhalte transportiert. Um darauf adäquat reagieren zu können, sind die Kenntnis von Medieninhalten und Informationen über die Mediennutzung von Mädchen und Jungen wichtig. Besonders Eltern sind gefordert, die Grundlagen für einen reflektierten Umgang mit Medien zu legen.

In Niedersachsen sind 75 Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendarbeit zu Eltern-Medien- Trainern und -Trainerinnen fortgebildet und zertifiziert worden, um in Elternkursen Mütter und Väter bei der Erziehungsarbeit zu unterstützen.Diese Trainer stehen für Elternabende und Elternkurse zum Thema Medienpädagogik zur Verfügung. Die ausgebildeten Pädagoginnen und Pädagogen informieren zu den verschiedenen Medieninhalten, deren Bedeutung für Kinder und Jugendliche und der möglichen Wirkung auf Mädchen und Jungen.

Gesetzliche Grundlagen und Einrichtungen des Jugendmedienschutzes sind ihnen ebenso vertraut, wie aktuelle Studien zur Wirkungsforschung und Ansätze der Medienpädagogik.
Die jeweiligen Inhalte sowie die organisatorischen Details können mit den Trainern individuell abgesprochen werden.
Information und Kontaktdaten zu den Eltern-Medien-Trainern und aus welcher Region Niedersachsens sie kommen, erhalten Sie auf der Internetseite www.eltern-medien-trainer.de [siehe Linkliste].

Im Landkreis Cloppenburg bietet die Kreisjugendpflege Elternkurse/Elternabende an.

Zu folgenden Themenbereichen können Elternabende/Elternkurse veranstaltet werden:

Fernsehen:
  • Welche Fernsehsendungen lieben Kinder und warum?
  • Wie viel Fernsehen ist sinnvoll, wo sind die Grenzen?
  • Welche Inhalte machen Kindern Angst?
  • Verkraften Kinder und Jugendliche Gewaltdarstellungen im Fernsehen?
  • Wie wirkt Fernsehgewalt in Filmen und Nachrichten?
  • Welche Kontrollen und Beschwerdemöglichkeiten gibt es?
  • Wo kann ich mich über pädagogische Hilfen informieren?
Fernsehen
Internet:
  • Was interessiert Kinder und Jugendliche am Computer, wohin surfen sie im Internet?
  • Welche Internetseiten kann man für Kinder empfehlen?
  • Auf welche Gefahren können Heranwachsende im Internet stoßen und wie kann man sie davor schützen?
  • Informationen zu Gewalt, Pornografie und Ekelbildern.
  • Welche Filtersysteme gibt es? Wer kontrolliert das Internet?
  • Welche Beschwerdestellen gibt es?
  • Warum chatten Kinder und Jugendliche so gerne?
  • Wo kann ich mich informieren?
Internet
Computerspiele:
  • Welche Genres favorisieren Mädchen und Jungen?
  • Welche Computerspiele sind empfehlenswert?
  • Machen Computerspiele wirklich gewalttätig?
  • Warum sind Action, Gewalt und Heldentum so bedeutende Themen für Jungen?
  • Wer legt die Altersfreigaben für Computerspiele fest?
  • Welche Kriterien gibt es?
  • Wo kann ich mich über gute aber auch über problematische Spiele informieren?
Computerspiele
Handy / Werbung:
  • Handys schon für die Jüngsten?
  • Problematische Inhalte auf Handys: Wer produziert sie und wer nutzt sie?
  • Was kann ich gegen jugendgefährdende Inhalte tun?
  • Kostenfalle Handy? Wie schütze ich mich bzw. mein Kind?
  • Wie können Kinder dem Konsumdruck standhalten?
  • Wie kann Werbung erkannt und Werbekompetenz ausgebildet werden?
  • Welche Einrichtungen bieten Hilfe?
Handy


Terminanfragen und Information:

Landkreis Cloppenburg, Kreisjugendpflege, Tel. 04471/15-218, E-mail: jugendpflege@lkclp.de.

Folgende Dokumente zum Thema finden Sie in unserem Downloadbereich - Jugend und Soziales unter der Rubrik Jugendschutz:
  • Flyer Eltern-Medien-Trainer
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag:
    • JMStV bisherige Fassung
    • JMStV geplante Fassung Stand Juni 2010 Endversion
    • JMStV-Synopse Juni 2010


Kinder- und Jugendarbeitsschutz 


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Ein wesentlicher Garant für die Gesundheit ist deren aktiver Schutz. Dazu gehört auch der Schutz junger Menschen in der Arbeitswelt. Arbeitsschutz für Kinder und Jugendliche ist noch wichtiger als Arbeitsschutz für Erwachsene. Denn Kinder und Jugendliche sind weniger widerstandsfähig als Erwachsene und dürfen daher nicht den gleichen Belastungen ausgesetzt werden.
Neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz gibt es die Kinderarbeitsschutzverordnung, die besondere Regelungen für die Beschäftigung von Kindern ab 13 Jahren enthält.

Das Wichtigste zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz in Kürze:

Was ist erlaubt - was nicht?

unter 15 Jahre (Kind):
Kinderarbeit ist grundsätzlich verboten. Ab 13 Jahren sind leichte Tätigkeiten wie Zeitung-Austragen, Botengänge, Gartenarbeit oder Nachhilfe erlaubt - aber nur 2 Stunden werktags bzw. 3 Stunden in landwirtschaftlichen Familienbetrieben. Es darf nur außerhalb der Unterrichtszeit und nur zwischen 6 und 20 Uhr gearbeitet werden.

über 15 Jahre (Jugendlicher):
Wenn 15-Jährige noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten sie nach dem Jugendarbeitsschutz als Kinder.

zwischen 15 und 17 Jahren (Jugendlicher): unter bestimmten Beschränkungen ist Arbeiten erlaubt:
  • während der Schulferien max. 4 Wochen im Jahr
  • geeignete Tätigkeit
  • Arbeitszeit max. 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche; nicht an Wochenenden und Feiertagen (Ausnahme: Gastronomie, Seniorenheim)
Bei SchülerInnen, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, entfällt die Beschränkung auf 4 Wochen.

ab 16 Jahre:
für Tätigkeiten im Gaststätten- und Schaustellergewerbe, in mehrschichtigen Betrieben, in der Landwirtschaft, in Bäckereien/Konditoreien gelten andere Zeitgrenzen, aber mindestens 12 Stunden Freizeit zwischen 2 Arbeitstagen.

Tätigkeitsverbote für Jugendliche (ab 15 Jahren):
  • bei Übersteigen der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit, bei sittlichen oder gesundheitlichen Gefahren (z.B. durch Hitze, Kälte, Lärm, Umgang mit gefährlichen Stoffen)
  • Ausnahmen: wenn die Tätigkeiten zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich sind und unter Aufsicht erfolgen

Die Kontrolle der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes obliegt den Gewerbeaufsichtsämtern.

Folgende Dokumente zum Thema finden Sie in unserem Downloadbereich - Jugend und Soziales unter der Rubrik Jugendschutz:
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • JugArbSchG Tabelle
  • Kinderarbeitsschutzverordnung
  • Klare Sache JugArbschG KinderArbSch-Verordnung (Broschüre)




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