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Kreisverwaltung Jugend und Soziales
Zuständig: Jugendamt
Telefon : 04471/15-218 E-mail: jugendpflege@lkclp.de

Themen:

Welche Aufgaben hat die Kreisjugendpflege? 


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Im Landkreis Cloppenburg leben 35.839 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (rund 23% der Gesamtbevölkerung).
Die Jugendarbeit nimmt vor diesem Hintergrund eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr. Sie wird im Landkreis Cloppenburg organisiert in mehreren hundert Vereinen, aber auch von den hauptamtlichen JugendpflegerInnen und JugendtreffleiterInnen in den Städten und Gemeinden im Landkreis.
Die Aktiven in diesem Bereich erfüllen damit den gesetzlichen Auftrag nach §11 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Dort heißt es:

"§ 11 Jugendarbeit:
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfaßt für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.

(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

  1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  3. arbeitswelt-, schul und familienbezogene Jugendarbeit,
  4. internationale Jugendarbeit,
  5. Kinder und Jugenderholung,
  6. Jugendberatung.

(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen."

Mit zahlreichen Angeboten wie Gruppenstunden, Ferienfreizeiten, Zeltlager, Bastelnachmittagen oder offenen Treffpunkten werden Kindern und Jugendlichen sinnvolle Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung geboten. Gleichzeitig fördern die Stadt- und Gemeindejugendpflegen sowie die Jugendverbände und Sportvereine mit ihren Angeboten die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit nach §1 SGB VIII.
Kinder und Jugendliche erleben in den Angeboten der Jugendarbeit und des Jugendsports ein soziales Miteinander, haben die Möglichkeit ihre Stärken, Schwächen und Grenzen auszutesten - und das ohne vorgefertigte Erwartungen oder Leistungsdruck. Sie erlangen so ganz nebenbei soziale Kompetenzen, die ihnen für ihr gesamtes weiteres Leben von Nutzen sind.
Die Kreisjugendpflege im Landkreis Cloppenburg unterstützt diese Maßnahmen durch personelle, fachliche und finanzielle Ressourcen. Sie ist zuständig für die Bereiche Jugendarbeit, Jugendbildung, Jugendförderung, Jugendschutz in der Öffentlichkeit, Jugendmedienschutz und Jugendarbeitsschutz. Jedes Jahr werden die verschiedensten Informationsveranstaltungen zu Themen der Jugendarbeit, des Jugendschutzes und des Jugendmedienschutzes sowie Gruppenleiteraus- und -fortbildungen organisiert und gemeinsam mit Kooperationspartnern durchgeführt. Darüber hinaus führt die Kreisjugendpflege in Kooperation mit anderen Einrichtungen Projekte der Jugendarbeit und des Jugendschutzes durch.



Allgemeine Leistungen der Kreisjugendpflege 


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Die Kreisjugendpflege unterstützt Jugendliche, junge Erwachsene und sonstige Personen, die sich im Bereich der Jugendarbeit engagieren

  • durch die Durchführung eigener GruppenleiterInnen-Grundkurse der Kreisjugendpflege
  • durch die Teilnahme an bzw. Durchführung von Informationsveranstaltungen, Diskussionsabende, Fortbildungen Jugendgruppen, Gemeinden oder Schulen
  • durch Beteiligung als Referentin an Kursen freier Träger und Gruppen
  • durch die Durchführung von Gruppenleiter-Fortbildungen einzelner Vereine/Gruppen bei Bedarf und auf Anfrage
  • durch Bezuschussung von Gruppenleiteraus- und -fortbildungen (das Antragsformular ist bei der Kreisjugendpflege erhältlich)
  • durch Ausstellung von Bescheinigungen zum Antrag auf Sonderurlaub für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit
  • durch Annahme von Unfallmeldungen über Sportunfälle Minderjähriger in Sportvereinen (das Meldeformular ist bei der Kreisjugendpflege erhältlich)
  • durch Hilfestellung bei der Beantragung der Juleica (JugendleiterInnen-Card)
  • durch Beratung in Angelegenheiten der Jugendarbeit (z.B. Fragen zur Aufsichtspflicht, Informationen zum Zelt- und Spieleverleih, Informationen zu Freizeitangeboten in den Städten und Gemeinden, Planung von Veranstaltungen, Gruppenleiteraus- und -fortbildungen, Umsetzungsideen)
  • bei der Antragstellung von Zuschüssen für Kursmaßnahmen, Ferienfahrten, Zeltlagern, internationale Begegnungen (nach dem Landesjugendplan und Kinder- und Jugendplan des Bundes)
  • bei der Suche nach Referenten zu für die Jugendarbeit relevanten Themen
  • durch Empfehlung von Beratungsangeboten zu bestimmten Themen
  • durch die Durchführung von Seminareinheiten in Schulen und Jugendgruppen, Elternveranstaltungen zu Themen des Jugendschutzes und Jugendmedienschutzes
  • durch Beratung in Angelegenheiten des Jugendarbeitsschutzes
  • durch die Organisation von Informationsveranstaltungen zum Jugendschutz für Gewerbetreibende und Vereine
  • durch Beratung der Städte und Gemeinden in Angelegenheiten der Jugendarbeit und des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit
  • durch Beteiligung an den Sitzungen der Stadt- und Gemeindejugendringe auf Anfrage


Förderung freier Träger durch die Kreisjugendpflege 


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Kreisjugendpflege und freie Träger

Nach §§ 73 und 74 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) soll der öffentliche Träger der Jugendhilfe die Träger der freien Jugendhilfe sowie ehrenamtliche Tätige anleiten, beraten und unterstützen.
Im Landkreis Cloppenburg gibt es zahlreiche freie Träger der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit. Freie Träger sind von den Kommunen anerkannte Anbieter von Jugendarbeit , z. B. Jugendverbände, kirchliche Jugendgruppen oder Jugendgemeinschaftswerke.
Aufgabe der Kreisjugendpflege ist es, die freien Träger der Jugendhilfe im Landkreis zu unterstützen.
Im Kreisgebiet Cloppenburg gibt es mehrere hundert Vereine und Gruppen, die Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit leisten. Der Landkreis fördert sie im Rahmen seiner Möglichkeiten finanziell oder in anderer Form.

Bezuschussung von Gruppenleiteraus- und -fortbildungen

Um die Kosten für Vereine, Verbände und Jugendgruppen für die Teilnahme an Gruppenleiteraus- und -fortbildungen möglichst gering zu halten, kann die Kreisjugendpflege für eigene Fortbildungen Zuschüsse des Landes einwerben. Mit diesen Zuschüssen belaufen sich die Kosten für einen Gruppenleiter-Grundlehrgang der Kreisjugendpflege auf 35, - EUR pro Person.
Darüber hinaus bezuschusst die Kreisjugendpflege Gruppenleiteraus- und -fortbildungen von Vereinen und Gruppen auf Antrag mit 4, - EUR pro Tag.

Förderbedingungen:

  • Mindestalter der TeilnehmerInnen: 15 Jahre
  • Wohnsitz der TeilnehmerInnen: Landkreis Cloppenburg
  • Eintägige Bildungsveranstaltungen werden nur bei mindestens sechsstündiger Dauer berücksichtigt.
  • Bei mehrtägigen Bildungsveranstaltungen sind An- und Abreisetag zusammen nur als ein Teilnehmertag zu berücksichtigen; sie sind als zwei Teilnehmertage zu berücksichtigen, wenn
    1. die Bildungsveranstaltung am ersten Tag bis 12.00 Uhr beginnt und am letzten Tag nach 15.30 Uhr endet oder
    2. bei zweitägigen Bildungsveranstaltungen zwischen Freitag und Sonntag insgesamt mindestens acht Stunden Bildungsarbeit geleistet werden.
    (gemäß Verordnung über die Förderung von anerkannten Trägern der Jugendarbeit vom 07.09.1995 // Nds. GVBl. Nr. 17/1995 Seite 290)
  • Dem Antrag muss eine von allen TeilnehmerInnen unterschriebene Teilnehmerliste beigefügt werden, welche genaue Adressangaben enthält.
  • Außerdem wird das Programm der Veranstaltung mit genauem zeitlichen Ablauf benötigt.

Das Antragsformular Bezuschussung Gruppenleiteraus- oder -fortbildung kann bei der Kreisjugendpflege angefordert werden. Sie finden es ausserdem in unserem Downloadbereich - Jugend und Soziales unter der Rubrik Jugend - Allgemeines.

Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports

Gemäß dem "Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports" (vom 29.06.1962 - Nds. GVBl. Nr. 15/62 - geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports vom 25.05.1980 / Nds. GVBl. Nr.19/80) können ehrenamtlich tätige LeiterInnen von Jugendgruppen in der Jugendpflege und im Sport und deren Helfer (JugendgruppenleiterInnen), die bei einem privaten Arbeitgeber beschäftigt sind, unter bestimmten Voraussetzungen Sonderurlaub für Zwecke der Jugendarbeit und des Jugendsports bei ihrem Arbeitgeber einreichen.
Das Gesetz gibt diesen JugendleiterInnen einen Rechtsanspruch auf Arbeitsbefreiung, wenn die im Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Ausdrücklich werden auch die ehrenamtlichen Jugendleiter bzw. Jugendleiterinnen, die als Beamte/Beamtinnen, RichterInnen, Angestellte oder ArbeiterInnen im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, in den Kreis der Anspruchsberechtigten einbezogen.
Dagegen können Beamte/Beamtinnen und Angestellte von Bundesbehörden, die in Niedersachsen ihren Sitz haben, das Gesetz nicht in Anspruch nehmen. Für sie gelten bundesgesetzliche Regelungen.

Auf Anfrage stellt die Kreisjugendpflege Bescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber für die Beantragung von Sonderurlaub aus.

Für die Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber für die Beantragung von Sonderurlaub werden folgende Angaben benötigt:

  • Name, Geburtsdatum, Anschrift
  • Arbeitgeber
  • Verein/Verband
  • Maßnahme, für die Sonderurlaub beantragt werden soll
  • Datum und Dauer der Maßnahme
  • Ort der Maßnahme

Die Regelungen zur Arbeitsbefreiung (Nds Richtlinie Verdienstausfall, Sonderurlaub für Jugendleiter) finden Sie im Downloadbereich - Jugend und Soziales unter der Rubrik Jugend - Allgemeines.





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