| Information und Beratung: |
Die Koordinierungsstelle unterstützt Frauen in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta beim beruflichen Wiedereinstieg nach der Familienphase. In Zusammenarbeit mit regionalen Betrieben zeigt sie Möglichkeiten und Wege zur Umsetzung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen auf.
Wir informieren und beraten Sie
- über Möglichkeiten des beruflichen Wiedereinstiegs
- in Fragen der beruflichen Weiterbildung oder Neuorientierung
- über Fortbildungsmöglichkeiten in der Elternzeit
- über den Erhalt beruflicher Kontakte während der Elternzeit
- über aktuelle Tendenzen auf dem regionalen Arbeitsmarkt
- über Möglichkeiten finanzieller Förderung durch die Koordinierungsstelle und andere Einrichtungen
- über die Möglichkeit der Arbeitsvermittlung durch die Koordinierungsstelle
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| Wo und wann: |
Kreishaus Cloppenburg, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg
oder im
Kreishaus Vechta, Ravensberger Straße 20, 49377 Vechta
Wir vereinbaren gerne einen Termin. Rufen Sie uns an.
Übrigens: Fragen kostet nichts - wir beraten Sie vertraulich, kostenfrei und unverbindlich.
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| Förderung beruflicher Weiterbildung |
Weiterbildung ist ein notwendiger Bestandteil der Arbeitswelt. Insbesondere Personen, die wegen der Kindererziehung oder familiärer Pflegetätigkeiten ihre Berufstätigkeiten unterbrochen haben, müssen verstärkt darauf achten, durch Weiterbildung den beruflichen Anschluss zu behalten.
Die Koordinierungsstelle kann Ihnen einen Zuschuss zur Kursgebühr geben, wenn Sie eine beruflich orientierte Weiterbildung bei einem Bildungswerk oder einer Volkshochschule im Oldenburger Münsterland mitmachen.
Dem Antrag muss vor Beginn der Maßnahme stattgegeben werden. Der Eigenanteil an den Fortbildungskosten beträgt mindestens 50%. Eine zuschussberechtigte Person kann maximal 200 EURO pro Jahr geltend machen.
Das Budget der Koordinierungsstelle ist begrenzt, deshalb besteht auf diese Förderung kein Rechtsanspruch.
Wird eine kostenpflichtige Kinderbetreuung während der Seminarzeit angeboten, besteht auch hier die Möglichkeit einen Zuschuss zu erhalten. Sprechen Sie mit uns.
Zuschussberechtigte Personen
- Frauen und Männer in Elternzeit
- Berufsrückkehrerinnen
- erwerbslose Frauen ohne Leistungsbezug von ALG I oder ALG II
- Frauen mit geringfügigem Einkommen
Beschäftigte in Elternzeit aus Mitgliedsfirmen des Überbetrieblichen Verbundes Oldenburger Münsterland können auf Antrag eine 75 prozentige Förderung erhalten.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Selbständige haben keinen Anspruch auf Förderung.
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| Was Sie tun müssen |
- Sie wählen ein geeignetes Qualifizierungsangebot auf dem freien Markt aus.
- Sie beantragen vor Beginn der Qualifizierung telefonisch bei der Koordinierungsstelle eine Förderung.
- Nach Kursende reichen Sie den bewilligten Antrag mit einer Kopie der Teilnahmebescheinigung und dem Nachweis der Bezahlung bei der Koordinierungsstelle ein.
Der Antrag muss spätestens drei Wochen nach Ende der Qualifizierung zur Abrechnung in der Koordinierungsstelle vorliegen. Der letzte Abrechnungstermin ist der 10. Dezember eines jeden Jahres.
Antragstellung und Information:
Anette Schlarmann Tel: 04441/898-2622
Maria Themann Tel: 04471/ 15-305
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 8:30 - 12:30 Uhr
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| Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Beschäftigte in Verbundbetrieben |
Der "Verbund familienfreundlicher Unternehmen e.V. Oldenburger Münsterland", ist ein Zusammenschluss privater und öffentlicher Arbeitgeber aus den Landkreisen Cloppenburg und Vechta. Zweck des Vereins ist die Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung, insbesondere für Frauen. Durch berufliche Weiterbildungsmaßnahmen u.a. in Zeiten der gesetzlichen Elternzeit soll Beschäftigten nach der Familienphase die Rückkehr in den Beruf erleichtert werden. Klein- und Mittelbetriebe sollen in die Lage versetzt werden, ihren Beschäftigten nach familienbedingten Unterbrechungen die Weiterbeschäftigung zu erleichtern. Der Verein eröffnet Beschäftigten in der klein- und mittelständischen Wirtschaft die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familienleben und Berufstätigkeit.
Die Koordinierungsstelle, die als Geschäftsstelle des Verbundes tätig ist, bietet den Mitgliedern und deren Beschäftigten
- eine finanzielle Förderung beruflicher Weiterbildung, insbesondere während der Elternzeit
- kurzfristige und kostenlose Arbeitsvermittlung
- Beratung zur Wiedereingliederung nach der Elternzeit
- Informationen und Veranstaltungen zu betrieblichen Personalentwicklungsprozessen.
Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft
Ein Projekt, gefördert aus Mitteln der Europäischen Union (EFRE) und des Landes Niedersachsen.
Träger: Landkreis Vechta - Landkreis Cloppenburg
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