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Kreisverwaltung

Aufgrund des § 65 NLO in Verbindung mit § 84 NGO hat der Kreistag in der Sitzung am 11.02.2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

1 im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1 der ordentlichen Erträge auf
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf
183.666.826,00 EUR
187.637.950,00 EUR
1.3 der außerordentlichen Erträge auf
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf
0,00 EUR
0,00 EUR


2 im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
179.040.226,00 EUR
178.016.400,00 EUR
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
8.243.500,00 EUR
22.919.400,00 EUR
2.5 der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
2.6 der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
20.185.300,00 EUR
9.867.500,00 EUR


festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 14.675.900,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr 2010 auf 45 v. H. der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer und des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer sowie 90 v. H. von den Schlüsselzuweisungen des Landes an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden festgesetzt.

Cloppenburg, den 11. Februar 2010

Landkreis Cloppenburg

Hans Eveslage

Landrat


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