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Kreisverwaltung Bauen und Planen
Zuständig: Amt für Planung, Natur und Umwelt
Ansprechpartner: Hermann Krause E-mail: h.krause@lkclp.de
Telefon : 04471/15-259 Telefax : 04471/85697

Raumordnung


Zugegeben: das Wort hört sich zunächst alles andere als spannend an. Denn Raumordnung läßt sich nicht kurz und bündig greifen, sondern sie ist als ein ausgesprochen komplexer Auftrag beschrieben, in dem viele politische Bereiche mit eingebunden sind. Die unterschiedlichsten Interpretationen, was Raumordnung denn ist, lassen sich am ehesten als den Selbstauftrag des Staates beschreiben, bis zu einem gewissen Maße die Interessen der gesellschaftlichen Gruppen in Bezug auf eine ausgewogene Ordnung zu steuern.
Leitbild der Raumordnung ist, dass die unterschiedlichen Ansprüche sinnvoll aufeinander bezogen sind, die Planungen koordiniert werden und sich eine nachhaltige Raumentwicklung vollzieht. Die Raumordnung ist damit ein praktisches Stück Gesellschafts-, Wirtschafts- und Umweltpolitik in einem.

An den Raum und seine natürlichen Eigenschaften werden die unterschiedlichsten räumlichen Ansprüche gestellt: der Bau von Straßen und Wohnungen, die Verlegung von Schienennetzen und Energieleitungen, Landwirtschaft und Forstnutzung, die Planung von Industriestandorten und Einkaufszentren, Gewerbegebiete und Tourismus.
Diese vielfältigen Nutzungsansprüche müssen durch ein gestuftes Planungssystem auf Europa-, Bundes-, Landes- und Ortsebene gesteuert werden. Teil dieses Planungssystems sind die Raumordnung, Landes- und Regionalplanung.

Ziel der Raumordnung ist es, Leitvorstellungen für die angestrebte Entwicklung des Raumes zu erarbeiten um die räumlichen Voraussetzungen zur freien Entfaltung der Menschen unter bestmöglichen Daseinsfunktionen zu schaffen.
Landesplanung ist die auf den Raum des Landes bezogene überörtliche und überfachliche Gesamtplanung zur Herstellung und Sicherung möglichst gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Landesteilen. Sie erarbeitet auf der Grundlage aller raumbedeutsamen Fachplanungen die wesentlichsten Entwicklungsvorstellungen und legt diese als Grundsätze oder verbindliche Ziele im Raumordnungsplan (Niedersachsen: Landes-Raumordnungsprogramm) fest.

Auf regionaler Ebene ist aus dem Landes-Raumordnungsprogramm das Regionale Raumordnungsprogramm zu entwickeln, d.h. für Niedersachsen auf Landkreisebene, in dem auch eigenständige regionale Ziele für den Planungsraum verbindlich festgelegt sind. Der Regionalplan bildet die Grundlage zur Koordinierung der raumbedeutsamen Vorhaben. Die Bauleitplanung in den Gemeinden ist den darin festgelegten Zielen anzupassen. Öffentliche Planungsträger haben die Ziele der Raumordnung bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten.

Die unteren Landesplanungsbehörden, also Landkreise und kreisfreie Städte, sind Träger der Regionalplanung und stellen die Regionalen Raumordnungsprogramme im Rahmen des eigenen Wirkungskreises auf. Rechtsverbindliche Teile des Programms, dessen Geltungsdauer zehn Jahre beträgt, sind die beschreibende und die zeichnerische Darstellung.

Die Zielsetzungen der Regionalplanung beziehen sich insbesondere auf:

  • die funktionale Situation des Landkreises und seine großräumige Vernetzung,
  • die Ausstattung und Funktion der Teilräume und der Gemeinden,
  • die Sicherung und Verbesserung der Umweltqualität,
  • die wirtschaftlich- gesellschaftliche Struktur und deren Fortentwicklung,
  • die Raumnutzung und Siedlungsstruktur, deren gegenseitige Abhängigkeiten bzw. deren sachlich, räumlich und zeitlich sinnvolle Zuordnung.

In dem umfangreichen Aufstellungsverfahren des Regionalen Raumordnungsprogramms sind zuerst die fachlichen Grundlagen zu erarbeiten, danach die allgemeinen Planungsabsichten öffentlich bekannt zu machen, die öffentlichen Stellen und die Personen des Privatrechts zu beteiligen, Abstimmungen mit den kreisangehörigen Gemeinden und benachbarten Trägern der Regionalplanung und Erörterungstermine aufgrund der Rückäußerungen durchzuführen und die Programmentwürfe zu erstellen. Schließlich befinden die Beschlussorgane des Landkreises über das Regionale Raumordnungsprogramm als Satzung und die Verwaltung bereitet den Genehmigungsantrag vor. Nach der Genehmigung durch die oberste Landesplanungsbehörde (Fachministerium, i.V. Regierungsvertretung Oldenburg) wird das Programm öffentlich bekannt gemacht und an die Beteiligten versandt.

Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Cloppenburg und die dazugehörigen Anhänge als Download finden Sie hier:
Kreisverwaltung - Bauen und Planen - Downloadangebote.







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