|
Allgemeine Informationen zur Bauvoranfrage
Mit einem Antrag auf Vorbescheid, einer sogenannten Bauvoranfrage, kann man eine rechtsverbindliche Auskunft auch zu Einzelfragen des Baurechts darüber einholen, ob ein Grundstück wirklich nach den eigenen Vorstellungen bebaut werden kann.
Ein positiver Vorbescheid bindet die Bauaufsichtsbehörde während der Gültigkeitsdauer (zur Zeit 3 Jahre), d.h., sie kann dann ein Bauvorhaben nicht mehr aus Gründen ablehnen, die schon im Vorbescheidsverfahren zu prüfen waren. Somit gibt ein positiver Vorbescheid Rechtssicherheit für die konkrete Planung eines Bauvorhabens. Eine Bauvoranfrage ist immer dann zu empfehlen, wenn das Bauvorhaben stark von der Umgebungsbebauung abweicht oder nur zu einzelnen problematischen Punkten eines Bauvorhabens eine Auskunft eingeholt werden soll.
Die dreijährige Geltungsdauer des Vorbescheides kann auf formlosen schriftlichen Antrag jeweils bis zu drei Jahre, auch rückwirkend, verlängert werden.
Notwendige Unterlagen zur Bauvoranfrage
Die zur Bauvoranfrage gehörenden Bauvorlagen sind in der sog. Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) beschrieben. Dazu gehören insbesondere:
- Vordruck Bauvoranfrage
- Der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1 : 500
- Die Auszüge aus dem Katasterwerk (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der deutschen Grundkarte)
- Gegebenenfalls Bauentwurfsskizze (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) wenn sie zur Beurteilung der baurechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erforderlich sind.
- Mitteilung über die voraussichtlichen Baukosten
Alle Fragen zum Thema beantworten die hier aufgeführten Mitarbeiter/innen des Baudezernates:
Zuständig für Bauvoranfragen im Bereich:
Wohnungsbau/Gewerbe:
Klaus Sandmann
Tel.: 04471/15-413
Carina Gertzen
Tel.: 04471/15-351
Andrea Mildenberger
Tel.: 04471/15-188
Windkraftanlagen:
Josef Beckmann
Tel.: 04471/15-189
Biogasanlagen:
Klaus Hönemann
Tel.: 04471/15-331
Landwirtschaftliche Bauvorhaben:
Doris Düsing
Tel.: 04471/15-350
Maria Klostermann
Tel.: 04471/15-269
Ruth Vossmann
Tel.: 04471/15-292
|