| Ansprechpartner für die Städte und Gemeinden (Tel.Nr. siehe oben): |
| Frau Brüggemann: |
Molbergen, Saterland |
| Frau Dittkrist: |
Cloppenburg, Emstek, Lindern |
| Frau Nichting: |
Barßel, Garrel |
| Frau Schiplage: |
Cappeln, Bösel, Essen, Friesoythe |
| Frau Wewer: |
Lastrup, Löningen |
Bitte beachten Sie die Trennvorgaben und prüfen Sie sorgfältig, ob Sie tatsächlich weniger Restabfall haben, bevor Sie die Tonnengröße
ändern! Die Umstellung der Abfallbehälter, also An-, Ab, und Ummeldungen der Abfalltonnen beantragen Sie bitte bei uns.
Gebührenveranlagung durch den Landkreis Cloppenburg
Der Landkreis Cloppenburg verwaltet alle Aufgaben rund um die Gebührenveranlagung und Bereitstellung der Abfallbehälter.
Gebührenbescheide
Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigte erhalten jeweils zum Jahresbeginn vom Landkreis Cloppenburg den Gebührenbescheid für die Abfallbehälter.
Antragstellung Abfallbehälter
Die Antragstellung für Neuausgabe, Tausch und Rückgabe der Abfallbehälter (Restabfalltonne, Komposttonne, Altpapiertonne) ist beim Landkreis Cloppenburg vorzunehmen. Der Antrag kann nur vom Grundstückseigentümer (Vermieter) oder einem von ihm schriftlich benannten Bevollmächtigten gestellt werden.
Die Antragstellung kann telefonisch oder persönlich beim Landkreis Cloppenburg, Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft, in der Zeit von Montag bis Freitag, 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, und nach telefonischer Vereinbarung vorgenommen werden. Auch Fragen zur Veranlagung, zu den Bescheiden und den Gebühren werden hier telefonisch beantwortet.
Mit dem Antrag kann dann die Abholung, der Tausch oder die Rückgabe der Abfallbehälter bei den zugehörigen Wertstoffsammelstellen in den Städten und Gemeinden vorgenommen werden.
Kommen Sie Ihren Auskunfts- und Mitteilungspflichten nach!
Folgende Änderungen sind dem Landkreis Cloppenburg schriftlich mitzuteilen:
- Eigentümerwechsel
- Adressänderungen
- Änderungen der Bankverbindung
- Änderungen der Haushaltsgröße (z.B. Zuzug, Geburt, Todesfall, Hochzeit,...)
- Beendigung der Eigenkompostierung
Entsprechende Vordrucke finden Sie zum Download im Internet unter der Adresse www.lkclp.de (Pfad: Kreisverwaltung - Abfallberatung- Downloadangebot).
Gerne können Sie schriftliche Mitteilungen auch per Fax unter der Nummer : 04471/15 406 an die Kreisverwaltung richten.
Für 1 und 2-Personenhaushalte
Kleine Haushalte mit 1 und 2 Personen können eine 60 Liter Restabfalltonne
statt 14-tägig (Regelabfuhr) alternativ 4-wöchtenlich abfahren lassen. Mit diesem "kleinstmöglichen Restabfallbehälter" wird in
Zukunft auch bei kleinen Haushalten den Bemühungen der Abfallvermeidung und -trennung Rechnung getragen . Beantragen können Sie den 60 Liter Restabfallbehälter mit 4-wöchentlicher Abfuhr, je nach Gemeinde, bei den oben genannten Ansprechpartnern. Sofern Sie bereits eine 60 Liter Restabfalltonne auf Ihrem Grundstück haben und nur die 4-wöchentliche Abfuhr beantragt wird, trennen Sie bitte die alte Gebührenmarke von der Abfalltonne ab und legen Sie diese hier vor, wenn Sie den Antrag für den Abfuhrzeitraum stellen.
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